Ahrstraße

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GA-Bonn vom 30.12.2022

Beschluss des Meckenheimer Stadtrats

Was sich bei der Einwohnerfragestunde für die Meckenheimer ändert

Meckenheim. Bisher wurden von Bürgern bei der Stadt Meckenheim eingereichte Fragen in der Einwohnerfragestunde zu Beginn jeder Ratssitzung behandelt. Das ist nun nicht mehr zwingend so – und wird kritisiert.

https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/was-sich-bei-der-einwohnerfragestunde-in-meckenheim-aendert_aid-81978307

Hierzu ein Leserbrief, der am 05.01.2023 im GA-Bonn nachzulesen ist.

Lesermeinung zu Artikel im GA von Sylvester/Neujahr zur Ausgabe 2022/2023 von Herrn Fuss: „Anwesenheitspflicht für Bürger stößt auf Kritik“

Fragen der Bürger unerwünscht – umgesetzte Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Meckenheim lassen diese Interpretation wohl so zu?

Es ist schon erstaunlich, wie der Rat der Stadt Meckenheim auf diese Änderung der Geschäftsordnung der Verwaltungsspitze reagiert hat. Mit den Stimmen der CDU unter Beteiligung der Grünen, die sonst ja eher basisdemokratisch unterwegs sind, wurde die Änderung der Geschäftsordnung eingebracht und gegen einige kritische Einwände umgesetzt.  Nichts anderes habe ich als Bürger erwartet, sind doch die politischen Verbindungen zwischen Verwaltungsspitze und stärkster Fraktion nicht zu verleugnen. Unter basisdemokratischen Gesichtspunkten sind die Signale doch eher kritisch zu sehen, schränken die Änderungen, bezogen auf Transparenz, Bürgernähe sowie demokratische Teilnahme an Entscheidungsprozessen, bestehende Bürgerrechte bei Ratssitzungen wieder erheblich ein. Ein weiterer Baustein zur Verselbstständigung der Verwaltung sowie die Verweigerung einer direkten öffentlichen Antwort auf berechtigte Bürgerfragen zu Maßnahmen der Verwaltung. Ehrlicher und offener Dialog sehen anders aus.

Dies ist ein klares Signal auch für die Wahrnehmung der Verwaltung im Verhältnis zum Bürger, dass aber im Kern nicht dem tatsächlichen Verhältnis gerecht wird. Wir alle als Bürger finanzieren über Steuern und Abgaben dieses System und haben somit ein Recht hier zu Fragen auch sofort Antworten zu erhalten! Es scheint notwendig dies einmal so klar darzustellen. Somit ist dieses Anliegen auf Antworten eine Bringschuld und keine Hohlschuld!

Gewisse Ratsmitglieder hätten gut daran getan hierzu eine etwas kritischere Haltung einzunehmen.

Denn letztlich war der Hintergrund der Abänderung der Geschäftsordnung eine fristgerecht schriftlich eingereichte Bürgerfrage in einer Ausschusssitzung des Rates, die anscheinend so nicht ins Konzept passte und daher einfach anders behandelt wurde, wie es nach der damals noch geltenden Geschäftsordnung hätte geschehen müssen. Da die Nachfragen, insbesondere zur Geschäftsordnung, schriftlich an den Bürgermeister aber so nachdrücklich erfolgten, hat man sich taktisch auf die Abänderung der Geschäftsordnung verständigt. Dieses Verfahren war aus meiner Sicht nicht verhältnismäßig und daher unnötig. Gewisse Dinge muss Demokratie ertragen können, auch wenn sie unbequem und lästig erscheinen.

Solche Signale sind nicht geeignet Bürgerbeteiligung zu fördern, noch stärken sie das Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung der Stadt Meckenheim. Nun ist es fast ausgeschlossen schriftliche Fragen zur Tagessordnung zu stellen, da Fristen so gewählt wurden das dies für die Zukunft nahezu auszuschließen ist und durch die Geschäftsordnung Bürger zur Teilnahme an Ratssitzungen gezwungen werden, um bei Abwesenheit des Petenten die Frage einfach unter den Tisch zu kehren.

Ein geschickter Eingriff, um den geschmeidigen Ablauf der anscheinend lästigen Bürgerfragestunde zu garantieren, mit weitreichenden negativen Folgen für das Verhältnis zwischen Bürger, Politik, Rat und Verwaltungsspitze unter Leitung des amtierenden Bürgermeisters.

Rolf Schuh

Beitrag aus dem GA-Bonn vom 29.10.2022

Verkehrsfrust im Doppelort bei Meckenheim

Bürgerinitiative Altendorf-Ersdorf hat genug – und wendet sich an Bezirksregierung

Altendorf/Ersdorf Unterschriftensammlungen gab es schon in den 90er Jahren, seit 2018 kämpft eine Bürgerinitiative für eine Verbesserung der Verkehrssituation im Doppelort Altendorf-Ersdorf. Warum der Geduldsfaden jetzt gerissen ist.

 

https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/bi-altendorf-ersdorf-wendet-sich-an-bezirksregierung_aid-79073645#2

 

Pressemitteilung der Bürgerinitiative L 471 -Mehr Lebensqualität in Altendorf und Ersdorf-

Die Bürgerinitiative, BI L 471 -Bürger für mehr Lebensqualität in Altendorf und Ersdorf-, wendet sich nun wegen einiger verkehrsrechtlichen Anordnungen an die Bezirksregierung Köln mit der Bitte um eine Überprüfung.

Nunmehr seit 5 Jahren bemühen wir uns von der BI L 471 -Bürger für mehr Lebensqualität in Altendorf und Ersdorf- um einige bereits im Verkehrsentwicklungskonzept 2004 beinhaltete Maßnahmen, sowie auch darüber hinaus, die der Sicherheit aller jeden Alters im Straßenverkehr, besonders aber Radfahrern und Fußgänger zu Gute kommen!

Dieses Verkehrskonzept wurde damals unter Bürgerbeteiligung im Auftrag der Verwaltung durch eine Fachfirma erarbeitet und entsprechend dokumentiert. Trotz mehrfach erfolgter Verkehrstermine, unter Beteiligung der dazu erforderlichen Behörden, kam es bislang zu keiner Verbesserung in unserem Doppelort Altendorf-Ersdorf. Politik sowie Verwaltung haben hier maßgeblich wohl kein weiteres Interesse an den Sorgen und Gefahren der Einwohner, die sich im Ort entsprechend entspannt und gefahrlos bewegen möchten.

Genau aus diesem Grund haben wir uns an die Bezirksregierung in Köln gewandt, mit der Bitte die Anordnungsmöglichkeit sowie einige Verbesserungen bei einem Ortstermin mit der BI L 471 zu überprüfen. Diesen Schritt sehen wir als Notwendigkeit an, da die Ergebniswidersprüche der Verkehrstermine, trotz Beteiligung von vier Behörden unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der BI L 471, in Teilen nicht nachvollziehbar sind. Wir hoffen auf einen Termin sowie die Überprüfung der ausstehenden Verbesserungen zur innerörtlichen Verkehrssituation.

Die BI L 471

Ein irritierender Artikel der Meckenheimer UWG aus dem GA-Bonn

Meckenheim. Die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Meckenheim reagiert “mit großer Freude und später Genugtuung“ auf die Anordnung des Rhein-Sieg-Kreises, an den Tempo-30-Schildern vor Meckenheimer Grundschulen wieder die Einschränkung auf die Öffnungszeiten der Einrichtungen anzubringen. Dies hatte die UWG bereits im Frühjahr 2019 versucht durchzusetzen, scheiterte jedoch mit ihrem Antrag, der von allen übrigen Fraktionen abgelehnt wurde. Die UWG sieht sich jetzt bestätigt und erlaubt sich eine “augenzwinkernde“ Anmerkung: Manchmal bedürfe es “der Anordnung (…) durch eine übergeordnete Behörde, um dem gesunden Menschenverstand die ihm zustehende Geltung zu verschaffen.“   lex

Nachzulesen im GA-Bonn vom 25.08.2022

 

 

Dazu ein Leserbrief aus dem GA-Bonn vom 27.08.2022

Viele Eltern sowie Großeltern mit Enkelkindern haben den Ruf der UWG nach “mehr gesundem Menschenverstand“ gelesen. Die Tatsache, dass durch diese “angeblich rechtlich nicht konforme Maßnahme“, denn dies wäre dann erst einmal zu klären, den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft ein wenig mehr Schutz im Straßenverkehr widerfährt, bleibt unerwähnt. Den direkten Adressaten dieser Botschaft der UWG sucht man auch vergeblich. Die übergeordnete Behörde alleine kann nicht gemeint sein. War sie doch höchst selbst bei der Anordnung auf dem dazu abgehaltenen Verkehrstermin zu gegen! Wer anders könnte hier dann “dem gesunden Menschenverstand die ihm zustehende Geltung verschaffen“?

Solche Teilinformationen, aus dem Gesamtzusammenhang gerissen, zeichnen dann aber ein Bild, das zuweilen den Umkehrschluss zulässt, selbst auch ein wenig mehr von dem zubenötigen, was bei anderen so schmerzlich vermisst wird! Frage mit Augenzwinkern: Oder war es einfach nur zu heiß?

Rolf Schuh

Ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Meckenheim (der Bürgermeister) fachlich in der Lage rechtsgültig anzuordnen?

Wichtig für alle Einwohner

besonders aber für die Eltern, deren Kinder den Spielplatz an der KGS Altendorf nutzen möchten

Die Stadt Meckenheim wird am 25.08.2022 in der Ausschusssitzung für Stadtentwicklung und Verkehr um 18.00 Uhr im Ratssaal mitteilen, dass an allen Schulen des Stadtgebietes die Tempo 30 km/h Begrenzung wieder zeitlich beschränkt sein soll. Derzeit gilt Tempo 30 km/h an 24/7 auf der L 471 an der KGS Altendorf. Bezugnehmend auf eine Aufforderung des Rhein-Sieg-Kreises an die Stadt mit Verweis auf die StVO (VwV) zu Zeichen 274, die Zusatzbeschilderung wieder anzubringen, da die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h auf die Öffnungszeiten
(von 07:30 bis 17:30 Uhr) der jeweiligen Einrichtung zu beschränken ist. Demnach wird die Verwaltung die Beschilderung u.a. an der KGS Altendorf in einen rechtskonformen Zustand bringen. Die Veröffentlichung der Aufforderung des Rhein Sieg Kreises (der Landrat) sucht man beim Top Ö9.3 jedoch vergeblich!
Wenn Sie den Link anklicken und auf die Position Ö9.3 gehen finden Sie nur die Mitteilung und einen Lageplan aller Schulen im Stadtgebiet. Transparenz sieht anders aus.

http://session.meckenheim.de/bi/si0057.asp?__ksinr=3672

Am 30.08.2018 hat es einen von der Stadt Meckenheim anberaumten Verkehrstermin gegeben. An diesem Termin haben Vertreter der Stadt Rheinbach (zeitweise), der Stadt Meckenheim, des Landesbetrieb Straßenbau NRW, der übergeordneten Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises und des Verkehrskommissariats der Polizei Bonn teilgenommen. Die derzeit noch gültige Regelung Tempo 30 km/h (zeitlich unbegrenzt) wurde 2019 als Ergebnis des zuvor benannten Verkehrstermins angeordnet.
Unter diesem Absatz nachstehendem Link folgen; dort kann nachgelesen werden: “Um dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis der Meckenheimer Bürger im Straßenverkehr Rechnung zu tragen, hat die Stadt Meckenheim in Folge eines Verkehrstermins u.a. in Altendorf-Ersdorf die Zusatzbeschilderung zur zeitlichen Einschränkung der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im unmittelbaren Bereich der Schulen im Stadtgebiet entfernen lassen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt im diesbezüglichen § 45 Abs. 9 Nr. 6 (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) keine derartige Zusatzbeschilderung zwingend vor.“

http://session.meckenheim.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=2004335265

Auf dem Schulgelände der KGS Altendorf befindet sich mit direktem Zugang zu L 471 ein öffentlicher Spielplatz, dessen Nutzung vom Bürgermeister auch in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. nach 17.00 Uhr und am Wochenende erlaubt ist.

Genau mit dieser Begründung wurde auch in 2018 von der Bürgerinitiative L 471 -mehr Lebensqualität für Altendorf-Ersdorf- argumentiert. Warum hat die Straßenverkehrsbehörde Stadt Mackenheim (der Bürgermeister) an allen Schulen, die den Nutzungszeiten entsprechende Regelung entfernt und keine differenzierte den örtlichen Gegebenheiten angepasste Regelung gefunden?

Sollte laut StVO und der Verwaltungsvorschrift (VwV) zum Zeitpunkt des Verkehrstermins am 30.08.2018 bereits eine 24 h Anordnung nicht zulässig gewesen sein, stellt sich die Frage:

Welche Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde Stadt Meckenheim (der Bürgermeister) sind hier noch vom Landrat zu überprüfen?

Einer besonderen Überprüfung bedarf es dem am 04.03.2020 angeordneten absoluten Halteverbots auf der L 471, Rheinbacher Straße, in Ersdorf zwischen der Kirche und der Pater-Müller-Straße. Es wurde ein absolutes Halteverbot für die Fahrtrichtung Altendorf angeordnet, aus der Gegenrichtung bestand schon ein absolutes Halteverbot, mit der Konsequenz, jeder Anwohner, der anhält um seine Grundstückseinfriedung (Tür/Tor) zu öffnen, damit er seinen PKW auf seinem Grund parken kann, verstößt sofort gegen das absolute Halteverbot.

Welche Konsequenzen es hier bei einem Unfall haben kann, ist völlig ungewiss. Einen Verstoß gegen das absolute Halteverbot begeht bereits jeder Verkehrsteilnehmer, der sein Fahrzeug freiwillig zum Stillstand bringt. Einkäufe zum Lebensunterhalt von Familien müssen nun über hunderte Meter geschleppt werden. Barrierefreie und ausreichend dimensionierte Gehwege gibt es dort beidseitig nicht. Unmut und Anfeindungen von Bewohnern aus angrenzenden Straßen wegen zusätzlich abgestellter Fahrzeuge sind gewachsen. In Zeiten, in denen das sogenannte Miteinander propagiert wird, erreicht man durch Verknappung, hier Parkraum, eher Gegenteiliges!

Bürgernähe, abwägen und Nutzen von existierenden Ermessenspielräumen sieht für mich anders aus!

Gewinnt es andernorts immer mehr an Popularität, Städte und Ortschaften mit Temporeduzierungen auszustatten, so gewinnt man in Meckenheim den Eindruck, es wird festgehalten an alten Gewohnheiten noch aus alten Zeiten vor dem Klimawandel.

Wie reagierte noch der Vorgänger des amtierenden Bürgermeisters in der Finanz- und Hauptausschusssitzung am 03.07.2019, als es um die Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands (eine Bürgeranregung vom 13. Juni 2019 gemäß §21 KrO NRW / §24 Gemeindeordnung NRW) ging? Er blickte aus dem Fenster und sagte: “Bei uns ist alles Grün wir haben keinen Klimanotstand“. Diese Aussage findet sich natürlich nicht im Protokoll zu der Sitzung.

Josef Kessel

Ein Artikel des GA-Bonn

Meckenheim Altendorf-Ersdorf leidet unter dem Ausweichverkehr vom Meckenheimer Kreuz. Es gibt viele Staus und gefährliche Situationen vor allem für Kinder, sagen Anwohner.

https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/keine-ausweichstrecke-fuer-altendorf-ersdorf_aid-63697089

Meinungen zu dem obigen Artikel:

Zum Artikel im GA vom 03.11.2021 “Altendorf-Ersdorf erstickt im Verkehr“

Ergebnisoffen zu berichten ist eine Sache, aber als freier Journalist sollte man etwas präziser unterwegs sein und ein wenig mehr Tiefgang in seine Arbeit einpflegen, wenn man angesichts der nach Betroffenheit aussehenden Überschrift ein solches Thema angeht.
Da ist dann auch die ein oder andere Ansicht zu diesem Thema nicht der wesentliche Aufhänger, sondern die gewählten Worte sowie die falschen Begrifflichkeiten in Zusammenhang mit Auswirkungen und angeblich ergriffenen Maßnahmen. Denn sicher geglaubte Schulwege machen den Verkehr im Ort nicht besser oder erträglicher und schon gar nicht leiser. Und diese Tatsache wird nicht dadurch entkräftet, dass sie aus der Pressestelle der Stadt Meckenheim stammt.
Und wer das liest, denkt etwas völlig anderes, als dass was sich hier vor den Haustüren der an der L 471 wohnenden Bürgerinnen und Bürgern abspielt. Und genau daran mache ich in meinen Vorwurf fest.
Es liest sich so, als wäre im gesamten Ort eine Geschwindigkeitsbegrenzung verhängt worden. Wo denn, außer vor dem einzigen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) im Doppelort? Und diese Beschränkung gibt es schon seit einigen Jahren. Die durch den Autor ausgelobten “Schilder zur Geschwindigkeitsreduzierung“ sind nichts anderes als Anzeigetafeln, die den Verkehrsteilnehmern anzeigen sollen, wie schnell sie tatsächlich fahren. Diese Tatsache ist nun was völlig anderes, als dass was hier auslobt wurde. Wer hier der Urheber diese Begrifflichkeiten und Merkwürdigkeiten ist, bleibt das Geheimnis der beteiligten Protagonisten. Zudem wird die eigentliche Misere weder erwähnt, noch mit einem Wort angesprochen. Durch den
Straßenbaulastträger, sowie die Bezirksregierung sind die den Ort durchquerenden Schwer- und Gefahrguttransporter über 7,5 t so nicht gewünscht weder autorisiert, da Umleitungsstrecken nachweislich andere Routen ausweisen und auch vorschreiben. Informationen die auch der Verwaltung der Stadt Meckenheim vorliegen könnten. Eine Einladung der anordnenden Behörde, so bezeichnet im Artikel, nämlich die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Meckenheim, hier den Ansatz zu Lösungen sowie Sanktionen anzugehen. Die angeblichen “anderen Zuständigkeiten“ heilen diese Untätigkeit keineswegs. Betroffenheitsminen nach einem Unfall aber auch nicht!!!
Hierüber hat der Autor des Artikels auch nichts gelesen und gewusst? Zumindest vermittelt er dem Leser eben diesen Eindruck.
Vielleicht hätte er gut daran getan, sich im Interesse einer ausgewogenen Berichtserstattung auch mit anderen Bürgern dieser Orte zu unterhalten, die zu diesem mühsamen Geschäft substanziellere Informationen vorhalten.
Journalistisch weiß ich nicht wem hier geholfen werden sollte, handwerklich eine eher unterdurchschnittliche Leistung, mit dem sich die hier ansässigen Leser auf beiden Seiten der L 471 eher verhöhnt als beachtet fühlen!

Geholfen wurde hier letztlich keinem – Schade!

Rolf Schuh

 

Online-Artikel im GA vom 29.10.2021 und Printausgabe vom 03.11.2021 “Keine Ausweichstrecke für Altendorf-Ersdorf“

Der 1. Satz gibt schon große Rätsel auf. “…..kein Schleichweg ist derzeit notwendig“. Diesen Satz versteht so niemand, weil wohl aus irgendeinem Zusammenhang gerissen. Ich bezweifele sogar, dass dieser Satz überhaupt so gefallen ist.

Es ist erstaunlich, dass die Stadt Meckenheim zugibt anordnende Behörde zu sein. Sie will mit den Ortsvorstehern Gespräche geführt haben, die für einige Verbesserungen gesorgt haben sollen. Es ist die Rede von z.B. verbreiterten Gehwegen und es sollen auch Schilder zur Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgestellt worden sein. War der Reporter überhaupt vor Ort? Hat er die verbreiterten Gehwege gesehen? Hat er die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Ahr- bzw. Rheinbacher Straße gesehen? Abgesehen von einem knapp 300 m langen Teilstück auf der Ahrstraße im Bereich des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen), was aber schon seit Jahren besteht (also nichts Neues). Die Behörde Straßen-NRW, die Polizei und die Stadt Meckenheim hätten absolut die Möglichkeit den derzeitigen Durchgangsverkehr zu stoppen.

Wirklich? Ja!

Gehen wir doch einfach mal auf die BAB 61 und kommen von Süden auf das Meckenheimer Kreuz zugefahren. Da gibt es ein ganz großes Hinweisschild, das auf die Richtung Köln (BAB 61 bzw. 1) und auf die BAB 565 Richtung Bonn zeigt. Über diesem Schild sind zwei weitere kleinere Schilder angebracht. Daraus geht ganz klar hervor, dass die PKWs und die LKWs unterschiedliche Umleitungen zu fahren haben. Die U 29 (mit PKW-Piktogramm) geht gerade aus und mündet über eine Abfahrt auf die L 471, die durch den Doppelort Altendorf-Ersdorf, Wormersdorf usw. führt.

Die LKWs müssen auch die U 29 benutzen. Haben aber einen Umleitungshinweis (Piktogramm), welches über die BAB 565 in Richtung Bonn führt. Ist man auf dieser Umleitungsstrecke ergibt sich bei der Abfahrt Meckenheim-Merl die Möglichkeit über die L 158 weiter an Meckenheim vorbei zur nächsten Auffahrt zu fahren bzw. weiter die B 266 nach Euskirchen. Alternativ kann der LKW-Lenker auch über die BAB 565 weiter bis zur BAB 555 oder BAB 59 fahren, um von dort seine Ziele im Norden Deutschlands zu erreichen. Die Navigationsgeräte für LKWs zeigen diese Umleitung auch genauso an.

Derzeit ist es so, dass sogar die Abfahrt für PKWs auf die L 471 gesperrt ist. Da steht das Zeichen 250 (Durchfahrtverbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatz -Rettungskräfte, Anwohner, Helfer frei-.

Wichtig ist hier noch zu erwähnen, dass die Durchfahrt für den Schwerlastverkehr in Richtung Süden über 7,5 t ab dem Verteilerkreis B 266/L 471 über die L 471 dem Zeichen 262 verboten ist. Aus Richtung Süden kommend ist die L 471 aber offen. Warum auch immer. Im Übrigen muss hier angemerkt werden, dass die Stadt Meckenheim eine eigenständige Verkehrsbehörde ist und sehr wohl Anordnungen treffen kann, die die Bewohner des Doppelortes entlasten könnten.

Das, was da ein Herr von Straßen-NRW gesagt haben soll ist purer Unsinn. Die Alternative, die es angeblich nicht geben soll, habe ich Ihnen oben aufgezeichnet.

Mir liegt eine eMail von Straßen-NRW Krefeld vom 15.10.2019 vor, woraus ich einen Satz zitieren möchte. Zitat: “ Die Trennung der Verkehrsarten ist in der Streckenführung begründet. Die Route für den PKW ist in Teilen für einen stärkeren LKW- Verkehr nicht ausgelegt. Dabei spielen sowohl geometrische als auch lärmschutztechnischen Gründen eine wichtige Rolle.“ Zitat Ende.

Es wäre schön, wenn der Reporter sich umfänglicher informiert hätte. Und das “Rumeiern“ der Stadt Meckenheim bezüglich der Sicherheit der Anwohner des Doppelortes ist hinlänglich bekannt. Der Stadt Meckenheim ist seit 2004(!) bekannt, dass sich im Doppelort verkehrsbedingt und zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner etwas ändern muss. Darüber gibt es eine vielseitige Dokumentation, die damals von der Stadt in Auftrag gegeben wurde und über 100 T€ gekostet haben soll. Und …….es tut sich nichts.

“Nichts“ ist nicht ganz richtig. Die Stadt will tatsächlich die Gehwege, da wo es von Straßen-NRW erlaubt ist, verbreitern. Übrigens mit Kostenbeteiligung der Anlieger! Geschehen ist das bisher nicht! Es sind auch auf der Rheinbacher Straße in beide Richtungen absolute Halteverbotsschilder aufgestellt bzw. Parkbuchten entmarkiert worden. Aber nur, damit der Verkehr noch flüssiger durch den Doppelort brettern kann.

Es wurde vor zwei-drei Wochen aus Süden kommend eine elektrische Hinweistafel aufgestellt, um dem Verkehr zu zeigen, dass wie schnell man unterwegs ist. Solch eine Hinweistafel gibt es bereits aus Norden kommend kurz hinter dem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Ahrstraße. Die neue Tafel wurde zuerst kurz vor dem Fußgängerüberweg auf der Ahrstraße aufgestellt. An diesem Standpunkt musste wohl festgestellt werden, dass es tatsächlich nicht wenige Fahrzeuge gibt die in diesem Bereich (30 km/h) bis zu 60 km/h fahren. Das schien der Stadt dann doch zu offensichtlich und man stellte die Tafel rund 100 m weiter Richtung Süden. Innerhalb einer Woche wurde diese Tafel dann ein 3. Mal umgesetzt und steht nun ca. 200 m hinter dem Ortsschild von Süden kommend. Und da sind nicht so viele Anwohner, die sich über die angezeigten Geschwindigkeiten  aufregen. Auch wenn man da noch 50 km/h fahren darf; 60 km/h ist da das Maß aller Dinge.

Die Bemerkungen der beiden Anwohnerinnen kann ich nachvollziehen. Das scheint mir aber auch das einzige zu sein, was an diesem Artikel stimmt.

Schade um die Zeit und um das Papier, was hier investiert wurde.

Heinz J. Büsgen, Ersdorf

Ist die Stadt Meckenheim wirklich fahrradfreundlich?

https://www.blick-aktuell.de/Berichte/Genussvolle-Fruehjahrstourdurch-die-Obstplantagen-470031.html

Der Winter ist auf dem Rückzug, das Frühjahr kündigt sich an. Mit steigenden Temperaturen wächst die Lust auf Bewegung im Freien. Viele Bürger wollen endlich wieder in die Pedale treten. Als fahrradfreundliche Stadt bietet Meckenheim zahlreiche Gelegenheiten der Frischluft-Betätigung, unter anderem mit der attraktiven Wegschleife der rheinischen Apfelroute. Der 32 Kilometer lange Rundkurs führt durch die abwechslungsreiche Kulturlandschaft, passiert Obstplantagen und Hofläden ebenso wie den Kottenforst. Ein moderater Gesamtanstieg von 168 Höhenmetern verspricht eine vierstündige Genusstour. Der Start ist entlang der Strecke überall möglich. Wer per ÖPNV von außerhalb anreist, findet in den Bahnhöfen Kottenforst und Meckenheim den idealen Einstieg und Abschluss. Von hier aus folgen die Biker stets dem orangefarbenen Apfelrouten-Logo der Meckenheimer Schleife und tauchen so in die Natur ein, die jeden Tag deutlicher aus ihrem Winterschlaf erwacht. Jede der sechs Anrainer-Kommunen – Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg – bereichert mit einer eigenen Nebenschleife die rheinische Apfelroute, welche sich auf 124 Kilometern durch die gesamte Region Rhein-Voreifel schlängelt. Ausführliche Informationen und Routenbeschreibungen sind im Internet zu finden unter: www.apfelroute.nrw. Sämtliche Apfelrouten-Partnerbetriebe stehen unter: www.apfelroute.nrw/apfelrouten-Partner.

Pressemitteilung der

Stadt Meckenheim

Und das meint ein Bürger zu diesem Artikel:

https://www.blick-aktuell.de/Politik/In-ganz-MeckenheimEine-berechtigte-Auszeichnung-470452.html

In jüngster Zeit bemühen sich die Führungskräfte der Verwaltung in Ausschusssitzungen bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu unterstreichen nicht nur Fahrrad- sondern auch Fußgängerfreundlich zu sein. Die jetzt erhaltene Auszeichnung der Klassenprimus unter den vergleichbaren Stadtgrößen in NRW zu sein, hat Meckenheim nach meinem Verständnis nicht verdient! Denn im Doppelort Altendorf-Ersdorf gibt es insgesamt fünf sehr gefährliche Stellen, wo die touristisch auch von der Stadt Meckenheim beworbenen Apfelradroutenschleifen die L 471 queren oder einmünden, bzw hier abzweigen!

Drei davon im unübersichtlichen Doppelkurvenbereich an der Kirche, ohne auch nur eine einzige mögliche Absicherung zu erfahren!

Kein Schild, kein Schutzstreifen, kein Tempolimit angesichts der auch vor der Coronapandemie stark frequentierten Radrouten von Familien mit Kindern und der Untätigkeit hier den unerlaubten Schwerlastverkehr bei Behinderungen auf der Autobahn seitens der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Stadt Meckenheim zu unterbinden, mit der Krückenargumentation unauffälliger Unfallzahlen, kommt hier einem Russisch Roulette gleich. Wird hier wirklich erst eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde Stadt Meckenheim erfolgen, wenn es verletzte Fuß- oder Radfahrer gibt, oder braucht es Tote oder einen abgebrannten Straßenzug? Hier kommt die Straßenverkehrsbehörde Meckenheim nach meinem Verständnis schon etliche Jahre nicht ihrer Sicherungspflicht nach. Es geht um Gefahrenabwehr und Stärkung des Fuß- und Radverkehrs.

Unzählige Beispiele im Umland, die vergleichbar sind und wo Fußgänger auch auf der Fahrbahn gehen müssen, gibt es (z.B. auf der L 163 in Morenhoven) und Temporeduzierungen wurden angeordnet. Dies will die Straßenverkehrsbehörde Meckenheim, so ist mein Eindruck, offensichtlich nicht sehen.

Schlimmer noch, es wurde sogar vom ehemaligen BM ausgeführt dies wäre wegen der Schule dort, nur ist dort keine Schule! Mir zwingt sich hier der Eindruck auf, es liegt nicht am Können etwas zur Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr anzuordnen, wie ein Tempolimit im Bereich der vielen Gefahrstellen auf der Rheinbacher Straße, sondern am Willen!

Besucht man unsere Nachbarn in Rheinland-Pfalz, gibt es eine Vielzahl von vorbildlichen Anordnungen, die sowohl Fußgänger- als auch Fahrradfreundlich sind! Die StVO gilt deutschlandweit und nicht lokal, den Behörden steht hier in sehr vielen Fällen ein Ermessen zu!

Unverständlich für mich ist, weshalb unsere Mandatsträger*innen im Rat hier nicht die Initiative ergreifen und die Arbeit der Verwaltung kritisch prüfen, sondern sich mit unzutreffenden Darstellungen sowie nicht zutreffenden Aktenlagen abspeisen lassen und dann schweigen, anstatt die korrekte Ausführung eines Prüfauftrages zu fordern!

Hier sind alle Ratsmitglieder gefordert, sich einen eigenen Eindruck mittels Fahrrades über die Gefahrstellen für Radfahrer und Fußgänger der Apfelroutenschleifen und als Fußgänger die Gefahrstellen im Eigenversuch in Altendorf und Ersdorf zu verschaffen! Alle Fraktionen im Rat, die eine Partei im Rücken haben, könnten sehr einfach über den Weg in Kreis oder Landtag hier einen sehr guten Beitrag für die Menschen leisten.

Nicht vergessen werden darf an dieser Stelle, die final hoheitlich zuständige Straßenverkehrsbehörde ist die Stadt Meckenheim selbst! In Meckenheim Stadt mag die „inflationär“ verwendete „Selbstbezeichnung Fahrrad- und Fußgängerfreundlich zu sein“ ja zutreffen. Wo Radwege ungünstigen Lichtverhältnisse unterliegen, möchte man hier eine Beleuchtung errichten, oder die Querungssicherungen/-hilfen für Fußgänger, wie die insgesamt fünf auf der Bonner Straße auf wenigen hundert Metern! Maßnahmen wie diese belegen die Aussagen der Verwaltung für die Kernstadt, jedoch gehören die Ortsteile auch zu Meckenheim.

Josef Kessel

Altendorf

Autos sollen in Altendorf-Ersdorf ausgebremst werden (GA-Bonn vom 13.06.2020) mit Gegenrede der BI

https://www.general-anzeiger-bonn.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/autos-sollen-in-altendorf-ersdorf-ausgebremst-werden_aid-51625235

GEGENREDE

Die Hofberichterstattung des General-Anzeiger Bonn (oder sollte man besser General-Verschweiger schreiben) aus der Sitzung des Stadtrates von Meckenheim, hat mal wieder den Vogel abgeschossen. Die Korrespondentin des GA scheint nicht immer mit voller Konzentration bei der Sache gewesen zu sein. Anders können ihre geschriebenen Eindrücke nicht erklärt werden. Speziell zur Einschätzung der vorgetragenen Ergebnisse wurde kein Mitglied der BI gefragt bzw. kontaktiert.
Ja, die BI hat gefordert, dass was passieren muss. Aber zu den unterschiedlichen Forderungen, auf der einen Seite die BI, auf der anderen Seite die Verwaltung bzw. andere öffentliche Stellen, kein einziges Wort oder einen Kommentar. Das ist schlechter Journalismus. Das erinnert stark an einen Artikel im GA Bonn aus Dezember 2018. Dort hatten die Ortsvorsteher den Lesern suggerieren wollen, dass “bald“ eine Verschwenkung am Ortseingang von Ersdorf gebaut werden solle. Ein Bauplan wurde zusammen mit den Herren abgelichtet. Der Ortsvorsteher von Ersdorf gab in der Sitzung am 04.06.2020 zu, dass es sich bei dem gezeigten Bauplan um einen aus einer Nachbargemeinde (Grafschaft-Bölingen, Rhl.-Pfalz) handelte.

Zudem will die BI hier eindeutig klarstellen, dass sie gar nichts mit den kürzlich eingerichteten absoluten Halteverbotszonen zu tun hat! Ein Verwaltungsakt, dessen Sinn sich nicht nur den Anliegern verschließt.

Man nehme als Beispiel die Aussage im ersten Absatz des Artikels. Darin heißt es u.a., dass sich Bürger, eine Bürgerinitiative und die Ortsvorsteher für verschiedene Maßnahmen stark gemacht hätten. Nun seien endlich Fortschritte zu erkennen. Daraus könnte der geneigte Leser den Schluss ziehen, dass alle aufgeführten Personenkreise gemeinsam “an einen Strang gezogen hätten“. Und das war garantiert nicht der Fall!
Die Bürgerinitiative L 471 -mehr Lebensqualität für Altendorf und Ersdorf- hat sich für viel einfachere und kostengünstigere Umsetzungen für die Sicherheit, speziell im fußläufigen Bereich, eingesetzt als nun ausschließlich durch die Eingabe der CDU herausgekommen ist. Dies ist alles auf dieser Website nachzulesen. Die allesamt abgelehnten Bürgeranregungen nach § 24 GO NRW der BI L 471 (bis auf einen) sprechen hier eine klar andere Sprache und haben mit den nun präsentierten Ergebnissen wenig bis gar nichts zu tun.

Man gehe zum 4. Absatz des Artikels. Dort wird lapidar beschrieben, dass es eine Gehwegverbreiterung geben soll. Wo genau und dass es dort sog. “Nasen“ geben soll wird nur nebenbei erwähnt. Auf dem Plan der Fa. Leiendecker, der gezeigt wurde, war klar zu erkennen, dass die Gehwegverbreiterung ausschließlich auf der Rheinbach Straße in Fahrtrichtung Gelsdorf, links erfolgen wird (gerade Hausnummern). Die sog. “Nase“ soll in Höhe von dem ehemaligen “Eierhof“ gebaut werden (rechte Straßenseite). Der Ortsvorsteher von Ersdorf forderte noch mündlich eine solch eine “Nase“ auch vor dem Pfarrhaus neben der Kirche zu bauen (linke Straßenseite).

Im folgenden Absatz wird die Querungshilfe vor der Gaststätte “Ohm Hein“ als eine geschwindigkeitsregelnde Angelegenheit beschrieben. Hier geht es doch ausdrücklich nur um Besucher der Gaststätte, die vom bzw. zum gegenüberliegenden Parkplatz geleitet werden sollen.

Die von der Korrespondentin beschriebene neue “Kennzeichnung“ der Straße ist schon eine kleine Ewigkeit her. Als die BAB 61 fertiggestellt wurde, wurde die ehemalige Bundesstraße B 266 in die jetzige Landstraße 471 umbenannt. Diese Umbenennung war bereits zum Zeitpunkt des Verkehrsentwicklungskonzeptes 2004 der Fall und es wurde über 20 Jahre die dringend notwendige Verbesserung der Lebensqualität für die Bevölkerung “verschlafen“. Hier stellt sich die Frage: Wer hat hier die scharfe Klinge gefunden und die Dornenhecke durchbrochen? Wieso jetzt auf einmal ein Antrag der CDU für Maßnahmen, die am 30.08.2018 und bei weiteren Verkehrsterminen noch als unmöglich von den Behörden beschieden wurden. Von einer beobachtenden Presseberichterstattung sollte man genau solch unterschiedliche Beurteilungen bei den Behörden hinterfragen.

Welche konkreten Voraussetzungen haben sich denn verändert? Warum wird von den beteiligten Behörden jetzt positiv ein Antrag der CDU im Kommunalwahljahr begleitet? Da die antragstellende CDU die von einem CDU-Mitglied geführte Behörde Stadt Meckenheim auf diverse Anfragen bisher keine Auskunft erteilt, bleibt dem Leser hier viel Spielraum zur Interpretation. Diese Vorgehensweise hat einen kräftigen Beigeschmack. Eine vorgesehene Gehwegverbreiterung auf der Rheinbacher Straße stellten übrigens die gleichen beteiligten Behörden noch Anfang 2019 als nicht realisierbar dar.

Für die Querungshilfe beim “Ohm Hein“ wurde keine Veranlassung gesehen.
Für jeden öffentlich nachlesbar unter:

http://session.meckenheim.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=2004335133

Zu diesen Punkten vermisst man kritische Nachfragen und Berichte der Presse.

Das Fraktionsmitglied der BfM hat sich übrigens dahingehend geäußert, dass die Bürgerinitiative durch ständige Präsenz und Nachfrage die Wichtigkeit der Sicherheit der Fußgänger in dem Doppelort wieder in den Fokus gerückt habe. Und sonst nichts!

Interessant ist auch, dass die Korrespondentin nichts zu der Aussage des Technischen Beigeordneten der Stadt Meckenheim geschrieben hat. Von ihm wurde nämlich gesagt, dass die gesamten Maßnahmen in dem Doppelort die von der Stadt zurückgestellten 100.000 € übersteigen werden. Und das die Anwohner der Rheinbacher Straße für die Gehwegverbreiterung zur Kasse gebeten werden sollen. Das ist doch mal ein tolles Wahlgeschenk der CDU, hier speziell vom Ortsvorsteher aus Ersdorf, an die Bürger/innen von Ersdorf.

In dem Kommentar des Redakteurs neben dem Artikel (in der online-Version nicht zu sehen) wird gleich im ersten Satz nur die halbe Wahrheit widergegeben. Nicht nur Straßen.NRW hat gegen die Bürger/-innen des Doppelortes “gekämpft“. Nein, auch die Stadt Meckenheim in Gestalt der Verwaltung hat jeden noch so gut gemeinten Vorschlag abgetan. Mit teils haarsträubenden Argumenten.
Und die jetzt “gewünschten“ Verbesserungen sind NICHT auf Initiative der BI entstanden. Die BI wollte den Bürgern/innen auf viel einfachere und kostengünstigere Art und Weise Sicherheit in den fußläufigen Bereichen anbieten.

Was weiterhin fehlt, trotz angekündigtem “Wahlversprechen der CDU“, z.B. nachzulesen im Wahlprogramm aus 2014, ist die Einrichtung eines gesicherten Überweges in Höhe der Kirche in Ersdorf, sowie die Verringerung der Geschwindigkeit im Doppelkurvenbereich. Sicherungsmaßnahmen, die es für Bürger/innen und den Stadthaushalt fast zum Nulltarif gegeben hätte. Auch eine Wahrheit zu der sich die Verwaltung bisher nicht geäußert hat. Hier fehlt auch eine Anfrage der Presse an die Verwaltung, die sich in der Haushaltssicherung befindet.
Alle Vorschläge, sowie die eingereichten Bürgeranregungen nach § 24 GO NRW der BI können hier bei uns nachgelesen werden.

Und da steht nichts von den jetzt von der Verwaltung vorgestellten Maßnahmen drin!