Unterschriftenliste für eine zentrale Basketballspielmöglichkeit in Altendorf-Ersdorf

Zur Unterschrift besteht am Samstag, 11. März von 10.00 bis 14.00 Uhr, im Fahrradladen von Benny Bommel in Altendorf, Ahrstraße 9, eine Gelegenheit sich in eine ausliegende Liste einzutragen.

Zur Info an alle, die mit ihrer Unterschrift nachträglich die Aktion aus Oktober 2022 eines Schülers aus Ersdorf unterstützen möchten.

Der Junge wünscht sich am liebsten die Möglichkeit wieder an der alten Stelle auf dem Gelände der KGS Altendorf Basketball spielen zu können.

Wenn noch weitere Aktionen dazu geplant werden informieren wir hier gerne wieder.

GA-Bonn vom 30.12.2022

Beschluss des Meckenheimer Stadtrats

Was sich bei der Einwohnerfragestunde für die Meckenheimer ändert

Meckenheim. Bisher wurden von Bürgern bei der Stadt Meckenheim eingereichte Fragen in der Einwohnerfragestunde zu Beginn jeder Ratssitzung behandelt. Das ist nun nicht mehr zwingend so – und wird kritisiert.

Von Hans-Peter Fuss

In Ratssitzungen, nicht nur in Meckenheim, gibt es Einwohnerfragestunden. Dies gibt Bürgern die Gelegenheit, die Stadt betreffende Fragen an die Verwaltung zu richten. Dies kann mündlich in der Sitzung geschehen. Die Fragen können aber auch zuvor schriftlich im Rathaus eingereicht werden. Bürgermeister Holger Jung oder ein Vertreter der Verwaltung beantworten diese Fragen dann öffentlich in der Sitzung. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf eine schriftliche oder elektronische Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt. Die Regelung dafür ändert sich aber nun, wie der Stadtrat mit großer Mehrheit gegen fünf Stimmen der Wählergemeinschaft Bürger für Meckenheim (BfM) beschlossen hat. Und zwar folgendermaßen: Schriftliche Fragen müssen spätestens fünf Werktage vor der Ratssitzung im Rathaus eingereicht werden. Und der Fragesteller muss ab sofort persönlich in der Sitzung anwesend sein, was bisher nicht notwendig war. Ist der Fragesteller nicht anwesend, wird die Frage nicht in der Sitzung behandelt. Der Fragesteller erhält aber eine schriftliche Antwort. Zur Begründung steht im Beschlussvorschlag der Verwaltung, die jüngsten Erfahrungen hätten gezeigt, dass es mehr Vorlaufzeit bedürfe, um sich entsprechend auf die Beantwortung der Bürgerfragen vorzubereiten. Daher die Frist von fünf Tagen vor der Sitzung. Ina Löllgen (Grüne) stimmte dem Verwaltungsvorschlag zu. Sie meinte, der Fragesteller sollte schon in der Ratssitzung da sein. Und zur Fünf-Tages-Frist: Die Verwaltung brauche ausreichend Zeit, um die Bürgerfragen kompetent zu beantworten.

Kritik an „Anwesenheitspflicht“

Besonders die „Anwesenheitspflicht“ für Fragesteller stieß auf Kritik der BfM. Fraktionsvorsitzender Ralf Dieckmann sagte: „Fragen der Bürger müssen öffentlich beantwortet werden, nicht nur in der Niederschrift. Ein solches Vorgehen ist wenig transparent und bürgernah.“ Man könne die Bürger nicht verpflichten, an einer Ratssitzung teilzunehmen. Die Form der Einwohnerfragestunde werde von den Bürgern bewusst gewählt, da in der Sitzung auch andere Bürger und Medienvertreter anwesend seien und so Öffentlichkeit hergestellt werde, so Dieckmann. Eine Veröffentlichung nur in der Niederschrift der Ratssitzung habe nicht den gleichen Stellenwert. Die Fragestunde habe auch einen informellen Aspekt, der zeitlich wichtig sein könne. Eine Veröffentlichung erst später in der Niederschrift sei nicht bürgernah, so Dieckmann weiter. Und die Einreichungsfrist von fünf Tagen vor der Sitzung verhindere kurzfristige aktuelle Anliegen.

https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/was-sich-bei-der-einwohnerfragestunde-in-meckenheim-aendert_aid-81978307

Hierzu ein Leserbrief, der am 05.01.2023 im GA-Bonn nachzulesen ist.

Lesermeinung zu Artikel im GA von Sylvester/Neujahr zur Ausgabe 2022/2023 von Herrn Fuss: „Anwesenheitspflicht für Bürger stößt auf Kritik“

Fragen der Bürger unerwünscht – umgesetzte Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Meckenheim lassen diese Interpretation wohl so zu?

Es ist schon erstaunlich, wie der Rat der Stadt Meckenheim auf diese Änderung der Geschäftsordnung der Verwaltungsspitze reagiert hat. Mit den Stimmen der CDU unter Beteiligung der Grünen, die sonst ja eher basisdemokratisch unterwegs sind, wurde die Änderung der Geschäftsordnung eingebracht und gegen einige kritische Einwände umgesetzt.  Nichts anderes habe ich als Bürger erwartet, sind doch die politischen Verbindungen zwischen Verwaltungsspitze und stärkster Fraktion nicht zu verleugnen. Unter basisdemokratischen Gesichtspunkten sind die Signale doch eher kritisch zu sehen, schränken die Änderungen, bezogen auf Transparenz, Bürgernähe sowie demokratische Teilnahme an Entscheidungsprozessen, bestehende Bürgerrechte bei Ratssitzungen wieder erheblich ein. Ein weiterer Baustein zur Verselbstständigung der Verwaltung sowie die Verweigerung einer direkten öffentlichen Antwort auf berechtigte Bürgerfragen zu Maßnahmen der Verwaltung. Ehrlicher und offener Dialog sehen anders aus.

Dies ist ein klares Signal auch für die Wahrnehmung der Verwaltung im Verhältnis zum Bürger, dass aber im Kern nicht dem tatsächlichen Verhältnis gerecht wird. Wir alle als Bürger finanzieren über Steuern und Abgaben dieses System und haben somit ein Recht hier zu Fragen auch sofort Antworten zu erhalten! Es scheint notwendig dies einmal so klar darzustellen. Somit ist dieses Anliegen auf Antworten eine Bringschuld und keine Hohlschuld!

Gewisse Ratsmitglieder hätten gut daran getan hierzu eine etwas kritischere Haltung einzunehmen.

Denn letztlich war der Hintergrund der Abänderung der Geschäftsordnung eine fristgerecht schriftlich eingereichte Bürgerfrage in einer Ausschusssitzung des Rates, die anscheinend so nicht ins Konzept passte und daher einfach anders behandelt wurde, wie es nach der damals noch geltenden Geschäftsordnung hätte geschehen müssen. Da die Nachfragen, insbesondere zur Geschäftsordnung, schriftlich an den Bürgermeister aber so nachdrücklich erfolgten, hat man sich taktisch auf die Abänderung der Geschäftsordnung verständigt. Dieses Verfahren war aus meiner Sicht nicht verhältnismäßig und daher unnötig. Gewisse Dinge muss Demokratie ertragen können, auch wenn sie unbequem und lästig erscheinen.

Solche Signale sind nicht geeignet Bürgerbeteiligung zu fördern, noch stärken sie das Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung der Stadt Meckenheim. Nun ist es fast ausgeschlossen schriftliche Fragen zur Tagessordnung zu stellen, da Fristen so gewählt wurden das dies für die Zukunft nahezu auszuschließen ist und durch die Geschäftsordnung Bürger zur Teilnahme an Ratssitzungen gezwungen werden, um bei Abwesenheit des Petenten die Frage einfach unter den Tisch zu kehren.

Ein geschickter Eingriff, um den geschmeidigen Ablauf der anscheinend lästigen Bürgerfragestunde zu garantieren, mit weitreichenden negativen Folgen für das Verhältnis zwischen Bürger, Politik, Rat und Verwaltungsspitze unter Leitung des amtierenden Bürgermeisters.

Rolf Schuh

Beitrag aus dem GA-Bonn vom 29.10.2022

Verkehrsfrust im Doppelort bei Meckenheim

Bürgerinitiative Altendorf-Ersdorf hat genug – und wendet sich an Bezirksregierung

Altendorf/Ersdorf Unterschriftensammlungen gab es schon in den 90er Jahren, seit 2018 kämpft eine Bürgerinitiative für eine Verbesserung der Verkehrssituation im Doppelort Altendorf-Ersdorf. Warum der Geduldsfaden jetzt gerissen ist.

Alltägliche Szene in Altendorf-Ersdorf: Eine Mutter steht mit ihrem Kind an der Hand an der Rheinbacher Straße. Dieser Abschnitt in Sichtweite der St.-Jakobus-Kirche gehört zur Hauptverkehrsader, die sich kurvenreich durchs Dorf windet. Die junge Frau zögert lange, blickt immer wieder nach links und rechts, mahnt den Nachwuchs zur Vorsicht. Die Bürgersteige sind schmal, die Kurven schlecht einsehbar, eine Ampel oder einen Zebrastreifen gibt es nicht.

Als die Mutter schließlich mit Kind und Tretroller den Asphalt betritt, kommt ein Auto um die Kurve gefahren. Nur mit einiger Hast erreichen Mutter und Kind rechtzeitig die andere Straßenseite. Auf ein Transparent an einem Baum haben Anwohner ein „Tempo 30“-Schild gemalt, und in bunten Druckbuchstaben “Vorsicht Kinder“. Die Bitte ist ordnungsrechtlich wirkungslos: Erlaubt sind 50 Stundenkilometer, außerhalb der Unterrichtszeiten gilt das auf Veranlassung des Rhein-Sieg-Kreises seit Kurzem auch wieder im Bereich der Grundschule. Manche Verkehrsteilnehmer halten sich an keins der beiden Limits.

Bei Stau auf der Autobahn ist es am schlimmsten

Das stößt auch Petra und Wilfried Propst sauer auf. Das Ehepaar lebt seit elf Jahren im Dorf, gerade haben sie sich mit ihrem Straßenhundmischling “Rayo“ in der Innenkurve um eine Hausecke gehangelt, wo der wenige Zentimeter breite Bürgersteig diesen Namen kaum verdient. “Sie sollten mal hier sein, wenn die Autobahn dicht ist“, kommentiert der Ehemann. Auch wenn dort kein Stau ist, nutzen viele Lastwagen die Route durch den Doppelort. “Eigentlich ist hier nur Lieferverkehr erlaubt“, sagt Josef Kessel von der 2018 gegründeten Bürgerinitiative BI-L471, die für eine Verbesserung der örtlichen Verkehrssituation kämpft.

Kessel wirkt ebenso wie seine Mitstreiter Rolf Schuh und Heinz Büsgen beim Ortsbesuch mit dem General-Anzeiger frustriert. Während vorbeifahrende Lastwagen, Busse und Traktoren auch durchs geschlossene Fenster kaum zu überhören sind, skizzieren die drei die Bemühungen um eine verkehrstechnische Entlastung, die bis in die 90er Jahre zurückreiche. Schon zwei Vorgänger von Bürgermeister Holger Jung hätten entsprechende Unterschriftenlisten entgegengenommen, trotzdem habe sich in all den Jahren kaum etwas getan.

Empfehlungen von 2004 größtenteils nicht umgesetzt

In einer Pressemitteilung hat die Initiative jetzt angekündigt, in der Angelegenheit an höherer Stelle um Hilfe zu ersuchen. “Trotz mehrfach erfolgter Verkehrstermine, unter Beteiligung der dazu erforderlichen Behörden, kam es bislang zu keiner Verbesserung (…) Politik sowie Verwaltung haben hier maßgeblich wohl kein weiteres Interesse an den Sorgen und Gefahren der Einwohner“, heißt es darin. Dass der Großteil der Maßnahmen, die in einem Verkehrsentwicklungskonzept von 2004 angeregt wurden, bislang nicht umgesetzt worden sind, macht die BI-Mitglieder wütend.

Jetzt habe man sich an die Bezirksregierung Köln gewandt mit der Bitte, bestehende verkehrsrechtliche Anordnungen zu überprüfen. “Diesen Schritt sehen wir als Notwendigkeit an, da die Ergebniswidersprüche der Verkehrstermine, trotz Beteiligung von vier Behörden unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der BI-L471, in Teilen nicht nachvollziehbar sind“, ist in der Erklärung schließlich zu lesen.

Viele Streitpunkte zwischen Bürgern und Verwaltung

Streitpunkte zwischen der Initiative und der Meckenheimer Stadtverwaltung gibt es viele, eine der Hauptforderungen ist Tempo 30. Zumindest in den kurvigen Bereichen ist dies auch im Konzept von 2004 vorgesehen, angeordnet worden ist es bislang nicht. Aktuell stoßen sich die Anwohner an einer vorgenommenen Radarmessung: Weder mit deren Durchführung, noch mit der Interpretation der Ergebnisse durch die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Meckenheim sind sie einverstanden.

Zu allem Überfluss war in der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses zu hören, dass sich die geplante Gehwegverbreiterung und eine Querungshilfe an Rheinbacher Straße und Ahrstraße auf unbestimmte Zeit verzögern. Der Landesbetrieb Straßen NRW sei aus der Finanzierung wieder ausgestiegen, die Kosten für die Bauarbeiten seien gestiegen, und beim zuständigen Ingenieursbüro herrsche coronabedingt Personalmangel, erklärte Fachbereichsleiter Marcus Witsch. Auf Nachfrage des Altendorfer Ortsvorstehers Otmar Soukup (CDU) zur zeitlichen Perspektive antwortete Witsch ausweichend und merkte an: „Es sind schwierige Zeiten, wir müssen Ruhe bewahren und abwarten.“

Bei der Bürgerinitiative ist inzwischen die Geduld aufgebraucht. Nicht nur von der Stadtverwaltung, auch von den im Rat vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften fühlen sich die Mitglieder vernachlässigt. “Die Verwaltung will einfach nicht, das ist die einzige Erklärung“, ist Rolf Schuh überzeugt. Von der Bezirksregierung Köln erhoffen sich die Altendorfer und Ersdorfer eine neutrale fachliche Einschätzung. Dass im Meckenheimer Rathaus irgendjemand aufrichtig für die Interessen des Doppelortes eintrete, daran glaubt bei der BI offenbar niemand mehr. Rolf Schuh schüttelt nur entnervt den Kopf: “Wir haben überhaupt kein Vertrauen mehr.“

https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/bi-altendorf-ersdorf-wendet-sich-an-bezirksregierung_aid-79073645#2

 

Pressemitteilung der Bürgerinitiative L 471 -Mehr Lebensqualität in Altendorf und Ersdorf-

Die Bürgerinitiative, BI L 471 -Bürger für mehr Lebensqualität in Altendorf und Ersdorf-, wendet sich nun wegen einiger verkehrsrechtlichen Anordnungen an die Bezirksregierung Köln mit der Bitte um eine Überprüfung.

Nunmehr seit 5 Jahren bemühen wir uns von der BI L 471 -Bürger für mehr Lebensqualität in Altendorf und Ersdorf- um einige bereits im Verkehrsentwicklungskonzept 2004 beinhaltete Maßnahmen, sowie auch darüber hinaus, die der Sicherheit aller jeden Alters im Straßenverkehr, besonders aber Radfahrern und Fußgänger zu Gute kommen!

Dieses Verkehrskonzept wurde damals unter Bürgerbeteiligung im Auftrag der Verwaltung durch eine Fachfirma erarbeitet und entsprechend dokumentiert. Trotz mehrfach erfolgter Verkehrstermine, unter Beteiligung der dazu erforderlichen Behörden, kam es bislang zu keiner Verbesserung in unserem Doppelort Altendorf-Ersdorf. Politik sowie Verwaltung haben hier maßgeblich wohl kein weiteres Interesse an den Sorgen und Gefahren der Einwohner, die sich im Ort entsprechend entspannt und gefahrlos bewegen möchten.

Genau aus diesem Grund haben wir uns an die Bezirksregierung in Köln gewandt, mit der Bitte die Anordnungsmöglichkeit sowie einige Verbesserungen bei einem Ortstermin mit der BI L 471 zu überprüfen. Diesen Schritt sehen wir als Notwendigkeit an, da die Ergebniswidersprüche der Verkehrstermine, trotz Beteiligung von vier Behörden unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der BI L 471, in Teilen nicht nachvollziehbar sind. Wir hoffen auf einen Termin sowie die Überprüfung der ausstehenden Verbesserungen zur innerörtlichen Verkehrssituation.

Die BI L 471

Ein irritierender Artikel der Meckenheimer UWG aus dem GA-Bonn

Meckenheim. Die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Meckenheim reagiert “mit großer Freude und später Genugtuung“ auf die Anordnung des Rhein-Sieg-Kreises, an den Tempo-30-Schildern vor Meckenheimer Grundschulen wieder die Einschränkung auf die Öffnungszeiten der Einrichtungen anzubringen. Dies hatte die UWG bereits im Frühjahr 2019 versucht durchzusetzen, scheiterte jedoch mit ihrem Antrag, der von allen übrigen Fraktionen abgelehnt wurde. Die UWG sieht sich jetzt bestätigt und erlaubt sich eine “augenzwinkernde“ Anmerkung: Manchmal bedürfe es “der Anordnung (…) durch eine übergeordnete Behörde, um dem gesunden Menschenverstand die ihm zustehende Geltung zu verschaffen.“   lex

Nachzulesen im GA-Bonn vom 25.08.2022

 

 

Dazu ein Leserbrief aus dem GA-Bonn vom 27.08.2022

Viele Eltern sowie Großeltern mit Enkelkindern haben den Ruf der UWG nach “mehr gesundem Menschenverstand“ gelesen. Die Tatsache, dass durch diese “angeblich rechtlich nicht konforme Maßnahme“, denn dies wäre dann erst einmal zu klären, den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft ein wenig mehr Schutz im Straßenverkehr widerfährt, bleibt unerwähnt. Den direkten Adressaten dieser Botschaft der UWG sucht man auch vergeblich. Die übergeordnete Behörde alleine kann nicht gemeint sein. War sie doch höchst selbst bei der Anordnung auf dem dazu abgehaltenen Verkehrstermin zu gegen! Wer anders könnte hier dann “dem gesunden Menschenverstand die ihm zustehende Geltung verschaffen“?

Solche Teilinformationen, aus dem Gesamtzusammenhang gerissen, zeichnen dann aber ein Bild, das zuweilen den Umkehrschluss zulässt, selbst auch ein wenig mehr von dem zubenötigen, was bei anderen so schmerzlich vermisst wird! Frage mit Augenzwinkern: Oder war es einfach nur zu heiß?

Rolf Schuh