https://www.general-anzeiger-bonn.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/autos-sollen-in-altendorf-ersdorf-ausgebremst-werden_aid-51625235

GEGENREDE

Die Hofberichterstattung des General-Anzeiger Bonn (oder sollte man besser General-Verschweiger schreiben) aus der Sitzung des Stadtrates von Meckenheim, hat mal wieder den Vogel abgeschossen. Die Korrespondentin des GA scheint nicht immer mit voller Konzentration bei der Sache gewesen zu sein. Anders können ihre geschriebenen Eindrücke nicht erklärt werden. Speziell zur Einschätzung der vorgetragenen Ergebnisse wurde kein Mitglied der BI gefragt bzw. kontaktiert.
Ja, die BI hat gefordert, dass was passieren muss. Aber zu den unterschiedlichen Forderungen, auf der einen Seite die BI, auf der anderen Seite die Verwaltung bzw. andere öffentliche Stellen, kein einziges Wort oder einen Kommentar. Das ist schlechter Journalismus. Das erinnert stark an einen Artikel im GA Bonn aus Dezember 2018. Dort hatten die Ortsvorsteher den Lesern suggerieren wollen, dass “bald“ eine Verschwenkung am Ortseingang von Ersdorf gebaut werden solle. Ein Bauplan wurde zusammen mit den Herren abgelichtet. Der Ortsvorsteher von Ersdorf gab in der Sitzung am 04.06.2020 zu, dass es sich bei dem gezeigten Bauplan um einen aus einer Nachbargemeinde (Grafschaft-Bölingen, Rhl.-Pfalz) handelte.

Zudem will die BI hier eindeutig klarstellen, dass sie gar nichts mit den kürzlich eingerichteten absoluten Halteverbotszonen zu tun hat! Ein Verwaltungsakt, dessen Sinn sich nicht nur den Anliegern verschließt.

Man nehme als Beispiel die Aussage im ersten Absatz des Artikels. Darin heißt es u.a., dass sich Bürger, eine Bürgerinitiative und die Ortsvorsteher für verschiedene Maßnahmen stark gemacht hätten. Nun seien endlich Fortschritte zu erkennen. Daraus könnte der geneigte Leser den Schluss ziehen, dass alle aufgeführten Personenkreise gemeinsam “an einen Strang gezogen hätten“. Und das war garantiert nicht der Fall!
Die Bürgerinitiative L 471 -mehr Lebensqualität für Altendorf und Ersdorf- hat sich für viel einfachere und kostengünstigere Umsetzungen für die Sicherheit, speziell im fußläufigen Bereich, eingesetzt als nun ausschließlich durch die Eingabe der CDU herausgekommen ist. Dies ist alles auf dieser Website nachzulesen. Die allesamt abgelehnten Bürgeranregungen nach § 24 GO NRW der BI L 471 (bis auf einen) sprechen hier eine klar andere Sprache und haben mit den nun präsentierten Ergebnissen wenig bis gar nichts zu tun.

Man gehe zum 4. Absatz des Artikels. Dort wird lapidar beschrieben, dass es eine Gehwegverbreiterung geben soll. Wo genau und dass es dort sog. “Nasen“ geben soll wird nur nebenbei erwähnt. Auf dem Plan der Fa. Leiendecker, der gezeigt wurde, war klar zu erkennen, dass die Gehwegverbreiterung ausschließlich auf der Rheinbach Straße in Fahrtrichtung Gelsdorf, links erfolgen wird (gerade Hausnummern). Die sog. “Nase“ soll in Höhe von dem ehemaligen “Eierhof“ gebaut werden (rechte Straßenseite). Der Ortsvorsteher von Ersdorf forderte noch mündlich eine solch eine “Nase“ auch vor dem Pfarrhaus neben der Kirche zu bauen (linke Straßenseite).

Im folgenden Absatz wird die Querungshilfe vor der Gaststätte “Ohm Hein“ als eine geschwindigkeitsregelnde Angelegenheit beschrieben. Hier geht es doch ausdrücklich nur um Besucher der Gaststätte, die vom bzw. zum gegenüberliegenden Parkplatz geleitet werden sollen.

Die von der Korrespondentin beschriebene neue “Kennzeichnung“ der Straße ist schon eine kleine Ewigkeit her. Als die BAB 61 fertiggestellt wurde, wurde die ehemalige Bundesstraße B 266 in die jetzige Landstraße 471 umbenannt. Diese Umbenennung war bereits zum Zeitpunkt des Verkehrsentwicklungskonzeptes 2004 der Fall und es wurde über 20 Jahre die dringend notwendige Verbesserung der Lebensqualität für die Bevölkerung “verschlafen“. Hier stellt sich die Frage: Wer hat hier die scharfe Klinge gefunden und die Dornenhecke durchbrochen? Wieso jetzt auf einmal ein Antrag der CDU für Maßnahmen, die am 30.08.2018 und bei weiteren Verkehrsterminen noch als unmöglich von den Behörden beschieden wurden. Von einer beobachtenden Presseberichterstattung sollte man genau solch unterschiedliche Beurteilungen bei den Behörden hinterfragen.

Welche konkreten Voraussetzungen haben sich denn verändert? Warum wird von den beteiligten Behörden jetzt positiv ein Antrag der CDU im Kommunalwahljahr begleitet? Da die antragstellende CDU die von einem CDU-Mitglied geführte Behörde Stadt Meckenheim auf diverse Anfragen bisher keine Auskunft erteilt, bleibt dem Leser hier viel Spielraum zur Interpretation. Diese Vorgehensweise hat einen kräftigen Beigeschmack. Eine vorgesehene Gehwegverbreiterung auf der Rheinbacher Straße stellten übrigens die gleichen beteiligten Behörden noch Anfang 2019 als nicht realisierbar dar.

Für die Querungshilfe beim “Ohm Hein“ wurde keine Veranlassung gesehen.
Für jeden öffentlich nachlesbar unter:

http://session.meckenheim.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=2004335133

Zu diesen Punkten vermisst man kritische Nachfragen und Berichte der Presse.

Das Fraktionsmitglied der BfM hat sich übrigens dahingehend geäußert, dass die Bürgerinitiative durch ständige Präsenz und Nachfrage die Wichtigkeit der Sicherheit der Fußgänger in dem Doppelort wieder in den Fokus gerückt habe. Und sonst nichts!

Interessant ist auch, dass die Korrespondentin nichts zu der Aussage des Technischen Beigeordneten der Stadt Meckenheim geschrieben hat. Von ihm wurde nämlich gesagt, dass die gesamten Maßnahmen in dem Doppelort die von der Stadt zurückgestellten 100.000 € übersteigen werden. Und das die Anwohner der Rheinbacher Straße für die Gehwegverbreiterung zur Kasse gebeten werden sollen. Das ist doch mal ein tolles Wahlgeschenk der CDU, hier speziell vom Ortsvorsteher aus Ersdorf, an die Bürger/innen von Ersdorf.

In dem Kommentar des Redakteurs neben dem Artikel (in der online-Version nicht zu sehen) wird gleich im ersten Satz nur die halbe Wahrheit widergegeben. Nicht nur Straßen.NRW hat gegen die Bürger/-innen des Doppelortes “gekämpft“. Nein, auch die Stadt Meckenheim in Gestalt der Verwaltung hat jeden noch so gut gemeinten Vorschlag abgetan. Mit teils haarsträubenden Argumenten.
Und die jetzt “gewünschten“ Verbesserungen sind NICHT auf Initiative der BI entstanden. Die BI wollte den Bürgern/innen auf viel einfachere und kostengünstigere Art und Weise Sicherheit in den fußläufigen Bereichen anbieten.

Was weiterhin fehlt, trotz angekündigtem “Wahlversprechen der CDU“, z.B. nachzulesen im Wahlprogramm aus 2014, ist die Einrichtung eines gesicherten Überweges in Höhe der Kirche in Ersdorf, sowie die Verringerung der Geschwindigkeit im Doppelkurvenbereich. Sicherungsmaßnahmen, die es für Bürger/innen und den Stadthaushalt fast zum Nulltarif gegeben hätte. Auch eine Wahrheit zu der sich die Verwaltung bisher nicht geäußert hat. Hier fehlt auch eine Anfrage der Presse an die Verwaltung, die sich in der Haushaltssicherung befindet.
Alle Vorschläge, sowie die eingereichten Bürgeranregungen nach § 24 GO NRW der BI können hier bei uns nachgelesen werden.

Und da steht nichts von den jetzt von der Verwaltung vorgestellten Maßnahmen drin!