GA-Bonn vom 30.12.2022

Beschluss des Meckenheimer Stadtrats

Was sich bei der Einwohnerfragestunde für die Meckenheimer ändert

Meckenheim. Bisher wurden von Bürgern bei der Stadt Meckenheim eingereichte Fragen in der Einwohnerfragestunde zu Beginn jeder Ratssitzung behandelt. Das ist nun nicht mehr zwingend so – und wird kritisiert.

Von Hans-Peter Fuss

In Ratssitzungen, nicht nur in Meckenheim, gibt es Einwohnerfragestunden. Dies gibt Bürgern die Gelegenheit, die Stadt betreffende Fragen an die Verwaltung zu richten. Dies kann mündlich in der Sitzung geschehen. Die Fragen können aber auch zuvor schriftlich im Rathaus eingereicht werden. Bürgermeister Holger Jung oder ein Vertreter der Verwaltung beantworten diese Fragen dann öffentlich in der Sitzung. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf eine schriftliche oder elektronische Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt. Die Regelung dafür ändert sich aber nun, wie der Stadtrat mit großer Mehrheit gegen fünf Stimmen der Wählergemeinschaft Bürger für Meckenheim (BfM) beschlossen hat. Und zwar folgendermaßen: Schriftliche Fragen müssen spätestens fünf Werktage vor der Ratssitzung im Rathaus eingereicht werden. Und der Fragesteller muss ab sofort persönlich in der Sitzung anwesend sein, was bisher nicht notwendig war. Ist der Fragesteller nicht anwesend, wird die Frage nicht in der Sitzung behandelt. Der Fragesteller erhält aber eine schriftliche Antwort. Zur Begründung steht im Beschlussvorschlag der Verwaltung, die jüngsten Erfahrungen hätten gezeigt, dass es mehr Vorlaufzeit bedürfe, um sich entsprechend auf die Beantwortung der Bürgerfragen vorzubereiten. Daher die Frist von fünf Tagen vor der Sitzung. Ina Löllgen (Grüne) stimmte dem Verwaltungsvorschlag zu. Sie meinte, der Fragesteller sollte schon in der Ratssitzung da sein. Und zur Fünf-Tages-Frist: Die Verwaltung brauche ausreichend Zeit, um die Bürgerfragen kompetent zu beantworten.

Kritik an „Anwesenheitspflicht“

Besonders die „Anwesenheitspflicht“ für Fragesteller stieß auf Kritik der BfM. Fraktionsvorsitzender Ralf Dieckmann sagte: „Fragen der Bürger müssen öffentlich beantwortet werden, nicht nur in der Niederschrift. Ein solches Vorgehen ist wenig transparent und bürgernah.“ Man könne die Bürger nicht verpflichten, an einer Ratssitzung teilzunehmen. Die Form der Einwohnerfragestunde werde von den Bürgern bewusst gewählt, da in der Sitzung auch andere Bürger und Medienvertreter anwesend seien und so Öffentlichkeit hergestellt werde, so Dieckmann. Eine Veröffentlichung nur in der Niederschrift der Ratssitzung habe nicht den gleichen Stellenwert. Die Fragestunde habe auch einen informellen Aspekt, der zeitlich wichtig sein könne. Eine Veröffentlichung erst später in der Niederschrift sei nicht bürgernah, so Dieckmann weiter. Und die Einreichungsfrist von fünf Tagen vor der Sitzung verhindere kurzfristige aktuelle Anliegen.

https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/was-sich-bei-der-einwohnerfragestunde-in-meckenheim-aendert_aid-81978307

Hierzu ein Leserbrief, der am 05.01.2023 im GA-Bonn nachzulesen ist.

Lesermeinung zu Artikel im GA von Sylvester/Neujahr zur Ausgabe 2022/2023 von Herrn Fuss: „Anwesenheitspflicht für Bürger stößt auf Kritik“

Fragen der Bürger unerwünscht – umgesetzte Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Meckenheim lassen diese Interpretation wohl so zu?

Es ist schon erstaunlich, wie der Rat der Stadt Meckenheim auf diese Änderung der Geschäftsordnung der Verwaltungsspitze reagiert hat. Mit den Stimmen der CDU unter Beteiligung der Grünen, die sonst ja eher basisdemokratisch unterwegs sind, wurde die Änderung der Geschäftsordnung eingebracht und gegen einige kritische Einwände umgesetzt.  Nichts anderes habe ich als Bürger erwartet, sind doch die politischen Verbindungen zwischen Verwaltungsspitze und stärkster Fraktion nicht zu verleugnen. Unter basisdemokratischen Gesichtspunkten sind die Signale doch eher kritisch zu sehen, schränken die Änderungen, bezogen auf Transparenz, Bürgernähe sowie demokratische Teilnahme an Entscheidungsprozessen, bestehende Bürgerrechte bei Ratssitzungen wieder erheblich ein. Ein weiterer Baustein zur Verselbstständigung der Verwaltung sowie die Verweigerung einer direkten öffentlichen Antwort auf berechtigte Bürgerfragen zu Maßnahmen der Verwaltung. Ehrlicher und offener Dialog sehen anders aus.

Dies ist ein klares Signal auch für die Wahrnehmung der Verwaltung im Verhältnis zum Bürger, dass aber im Kern nicht dem tatsächlichen Verhältnis gerecht wird. Wir alle als Bürger finanzieren über Steuern und Abgaben dieses System und haben somit ein Recht hier zu Fragen auch sofort Antworten zu erhalten! Es scheint notwendig dies einmal so klar darzustellen. Somit ist dieses Anliegen auf Antworten eine Bringschuld und keine Hohlschuld!

Gewisse Ratsmitglieder hätten gut daran getan hierzu eine etwas kritischere Haltung einzunehmen.

Denn letztlich war der Hintergrund der Abänderung der Geschäftsordnung eine fristgerecht schriftlich eingereichte Bürgerfrage in einer Ausschusssitzung des Rates, die anscheinend so nicht ins Konzept passte und daher einfach anders behandelt wurde, wie es nach der damals noch geltenden Geschäftsordnung hätte geschehen müssen. Da die Nachfragen, insbesondere zur Geschäftsordnung, schriftlich an den Bürgermeister aber so nachdrücklich erfolgten, hat man sich taktisch auf die Abänderung der Geschäftsordnung verständigt. Dieses Verfahren war aus meiner Sicht nicht verhältnismäßig und daher unnötig. Gewisse Dinge muss Demokratie ertragen können, auch wenn sie unbequem und lästig erscheinen.

Solche Signale sind nicht geeignet Bürgerbeteiligung zu fördern, noch stärken sie das Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung der Stadt Meckenheim. Nun ist es fast ausgeschlossen schriftliche Fragen zur Tagessordnung zu stellen, da Fristen so gewählt wurden das dies für die Zukunft nahezu auszuschließen ist und durch die Geschäftsordnung Bürger zur Teilnahme an Ratssitzungen gezwungen werden, um bei Abwesenheit des Petenten die Frage einfach unter den Tisch zu kehren.

Ein geschickter Eingriff, um den geschmeidigen Ablauf der anscheinend lästigen Bürgerfragestunde zu garantieren, mit weitreichenden negativen Folgen für das Verhältnis zwischen Bürger, Politik, Rat und Verwaltungsspitze unter Leitung des amtierenden Bürgermeisters.

Rolf Schuh

Beitrag aus dem GA-Bonn vom 29.10.2022

Verkehrsfrust im Doppelort bei Meckenheim

Bürgerinitiative Altendorf-Ersdorf hat genug – und wendet sich an Bezirksregierung

Altendorf/Ersdorf Unterschriftensammlungen gab es schon in den 90er Jahren, seit 2018 kämpft eine Bürgerinitiative für eine Verbesserung der Verkehrssituation im Doppelort Altendorf-Ersdorf. Warum der Geduldsfaden jetzt gerissen ist.

Alltägliche Szene in Altendorf-Ersdorf: Eine Mutter steht mit ihrem Kind an der Hand an der Rheinbacher Straße. Dieser Abschnitt in Sichtweite der St.-Jakobus-Kirche gehört zur Hauptverkehrsader, die sich kurvenreich durchs Dorf windet. Die junge Frau zögert lange, blickt immer wieder nach links und rechts, mahnt den Nachwuchs zur Vorsicht. Die Bürgersteige sind schmal, die Kurven schlecht einsehbar, eine Ampel oder einen Zebrastreifen gibt es nicht.

Als die Mutter schließlich mit Kind und Tretroller den Asphalt betritt, kommt ein Auto um die Kurve gefahren. Nur mit einiger Hast erreichen Mutter und Kind rechtzeitig die andere Straßenseite. Auf ein Transparent an einem Baum haben Anwohner ein „Tempo 30“-Schild gemalt, und in bunten Druckbuchstaben “Vorsicht Kinder“. Die Bitte ist ordnungsrechtlich wirkungslos: Erlaubt sind 50 Stundenkilometer, außerhalb der Unterrichtszeiten gilt das auf Veranlassung des Rhein-Sieg-Kreises seit Kurzem auch wieder im Bereich der Grundschule. Manche Verkehrsteilnehmer halten sich an keins der beiden Limits.

Bei Stau auf der Autobahn ist es am schlimmsten

Das stößt auch Petra und Wilfried Propst sauer auf. Das Ehepaar lebt seit elf Jahren im Dorf, gerade haben sie sich mit ihrem Straßenhundmischling “Rayo“ in der Innenkurve um eine Hausecke gehangelt, wo der wenige Zentimeter breite Bürgersteig diesen Namen kaum verdient. “Sie sollten mal hier sein, wenn die Autobahn dicht ist“, kommentiert der Ehemann. Auch wenn dort kein Stau ist, nutzen viele Lastwagen die Route durch den Doppelort. “Eigentlich ist hier nur Lieferverkehr erlaubt“, sagt Josef Kessel von der 2018 gegründeten Bürgerinitiative BI-L471, die für eine Verbesserung der örtlichen Verkehrssituation kämpft.

Kessel wirkt ebenso wie seine Mitstreiter Rolf Schuh und Heinz Büsgen beim Ortsbesuch mit dem General-Anzeiger frustriert. Während vorbeifahrende Lastwagen, Busse und Traktoren auch durchs geschlossene Fenster kaum zu überhören sind, skizzieren die drei die Bemühungen um eine verkehrstechnische Entlastung, die bis in die 90er Jahre zurückreiche. Schon zwei Vorgänger von Bürgermeister Holger Jung hätten entsprechende Unterschriftenlisten entgegengenommen, trotzdem habe sich in all den Jahren kaum etwas getan.

Empfehlungen von 2004 größtenteils nicht umgesetzt

In einer Pressemitteilung hat die Initiative jetzt angekündigt, in der Angelegenheit an höherer Stelle um Hilfe zu ersuchen. “Trotz mehrfach erfolgter Verkehrstermine, unter Beteiligung der dazu erforderlichen Behörden, kam es bislang zu keiner Verbesserung (…) Politik sowie Verwaltung haben hier maßgeblich wohl kein weiteres Interesse an den Sorgen und Gefahren der Einwohner“, heißt es darin. Dass der Großteil der Maßnahmen, die in einem Verkehrsentwicklungskonzept von 2004 angeregt wurden, bislang nicht umgesetzt worden sind, macht die BI-Mitglieder wütend.

Jetzt habe man sich an die Bezirksregierung Köln gewandt mit der Bitte, bestehende verkehrsrechtliche Anordnungen zu überprüfen. “Diesen Schritt sehen wir als Notwendigkeit an, da die Ergebniswidersprüche der Verkehrstermine, trotz Beteiligung von vier Behörden unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der BI-L471, in Teilen nicht nachvollziehbar sind“, ist in der Erklärung schließlich zu lesen.

Viele Streitpunkte zwischen Bürgern und Verwaltung

Streitpunkte zwischen der Initiative und der Meckenheimer Stadtverwaltung gibt es viele, eine der Hauptforderungen ist Tempo 30. Zumindest in den kurvigen Bereichen ist dies auch im Konzept von 2004 vorgesehen, angeordnet worden ist es bislang nicht. Aktuell stoßen sich die Anwohner an einer vorgenommenen Radarmessung: Weder mit deren Durchführung, noch mit der Interpretation der Ergebnisse durch die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Meckenheim sind sie einverstanden.

Zu allem Überfluss war in der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses zu hören, dass sich die geplante Gehwegverbreiterung und eine Querungshilfe an Rheinbacher Straße und Ahrstraße auf unbestimmte Zeit verzögern. Der Landesbetrieb Straßen NRW sei aus der Finanzierung wieder ausgestiegen, die Kosten für die Bauarbeiten seien gestiegen, und beim zuständigen Ingenieursbüro herrsche coronabedingt Personalmangel, erklärte Fachbereichsleiter Marcus Witsch. Auf Nachfrage des Altendorfer Ortsvorstehers Otmar Soukup (CDU) zur zeitlichen Perspektive antwortete Witsch ausweichend und merkte an: „Es sind schwierige Zeiten, wir müssen Ruhe bewahren und abwarten.“

Bei der Bürgerinitiative ist inzwischen die Geduld aufgebraucht. Nicht nur von der Stadtverwaltung, auch von den im Rat vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften fühlen sich die Mitglieder vernachlässigt. “Die Verwaltung will einfach nicht, das ist die einzige Erklärung“, ist Rolf Schuh überzeugt. Von der Bezirksregierung Köln erhoffen sich die Altendorfer und Ersdorfer eine neutrale fachliche Einschätzung. Dass im Meckenheimer Rathaus irgendjemand aufrichtig für die Interessen des Doppelortes eintrete, daran glaubt bei der BI offenbar niemand mehr. Rolf Schuh schüttelt nur entnervt den Kopf: “Wir haben überhaupt kein Vertrauen mehr.“

https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/bi-altendorf-ersdorf-wendet-sich-an-bezirksregierung_aid-79073645#2

 

Pressemitteilung der Bürgerinitiative L 471 -Mehr Lebensqualität in Altendorf und Ersdorf-

Die Bürgerinitiative, BI L 471 -Bürger für mehr Lebensqualität in Altendorf und Ersdorf-, wendet sich nun wegen einiger verkehrsrechtlichen Anordnungen an die Bezirksregierung Köln mit der Bitte um eine Überprüfung.

Nunmehr seit 5 Jahren bemühen wir uns von der BI L 471 -Bürger für mehr Lebensqualität in Altendorf und Ersdorf- um einige bereits im Verkehrsentwicklungskonzept 2004 beinhaltete Maßnahmen, sowie auch darüber hinaus, die der Sicherheit aller jeden Alters im Straßenverkehr, besonders aber Radfahrern und Fußgänger zu Gute kommen!

Dieses Verkehrskonzept wurde damals unter Bürgerbeteiligung im Auftrag der Verwaltung durch eine Fachfirma erarbeitet und entsprechend dokumentiert. Trotz mehrfach erfolgter Verkehrstermine, unter Beteiligung der dazu erforderlichen Behörden, kam es bislang zu keiner Verbesserung in unserem Doppelort Altendorf-Ersdorf. Politik sowie Verwaltung haben hier maßgeblich wohl kein weiteres Interesse an den Sorgen und Gefahren der Einwohner, die sich im Ort entsprechend entspannt und gefahrlos bewegen möchten.

Genau aus diesem Grund haben wir uns an die Bezirksregierung in Köln gewandt, mit der Bitte die Anordnungsmöglichkeit sowie einige Verbesserungen bei einem Ortstermin mit der BI L 471 zu überprüfen. Diesen Schritt sehen wir als Notwendigkeit an, da die Ergebniswidersprüche der Verkehrstermine, trotz Beteiligung von vier Behörden unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der BI L 471, in Teilen nicht nachvollziehbar sind. Wir hoffen auf einen Termin sowie die Überprüfung der ausstehenden Verbesserungen zur innerörtlichen Verkehrssituation.

Die BI L 471

Ein irritierender Artikel der Meckenheimer UWG aus dem GA-Bonn

Meckenheim. Die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Meckenheim reagiert “mit großer Freude und später Genugtuung“ auf die Anordnung des Rhein-Sieg-Kreises, an den Tempo-30-Schildern vor Meckenheimer Grundschulen wieder die Einschränkung auf die Öffnungszeiten der Einrichtungen anzubringen. Dies hatte die UWG bereits im Frühjahr 2019 versucht durchzusetzen, scheiterte jedoch mit ihrem Antrag, der von allen übrigen Fraktionen abgelehnt wurde. Die UWG sieht sich jetzt bestätigt und erlaubt sich eine “augenzwinkernde“ Anmerkung: Manchmal bedürfe es “der Anordnung (…) durch eine übergeordnete Behörde, um dem gesunden Menschenverstand die ihm zustehende Geltung zu verschaffen.“   lex

Nachzulesen im GA-Bonn vom 25.08.2022

 

 

Dazu ein Leserbrief aus dem GA-Bonn vom 27.08.2022

Viele Eltern sowie Großeltern mit Enkelkindern haben den Ruf der UWG nach “mehr gesundem Menschenverstand“ gelesen. Die Tatsache, dass durch diese “angeblich rechtlich nicht konforme Maßnahme“, denn dies wäre dann erst einmal zu klären, den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft ein wenig mehr Schutz im Straßenverkehr widerfährt, bleibt unerwähnt. Den direkten Adressaten dieser Botschaft der UWG sucht man auch vergeblich. Die übergeordnete Behörde alleine kann nicht gemeint sein. War sie doch höchst selbst bei der Anordnung auf dem dazu abgehaltenen Verkehrstermin zu gegen! Wer anders könnte hier dann “dem gesunden Menschenverstand die ihm zustehende Geltung verschaffen“?

Solche Teilinformationen, aus dem Gesamtzusammenhang gerissen, zeichnen dann aber ein Bild, das zuweilen den Umkehrschluss zulässt, selbst auch ein wenig mehr von dem zubenötigen, was bei anderen so schmerzlich vermisst wird! Frage mit Augenzwinkern: Oder war es einfach nur zu heiß?

Rolf Schuh

Schilder nicht regelkonform

Schilder nicht regelkonform

Kreis lässt Tempo 30 an Meckenheimer Schulen einschränken (von Alexander C. Barth)

Derzeit gilt an Grundschulen in Meckenheim Tempo 30 rund um die Uhr. Das verstoße gegen eine Verwaltungsvorschrift, sagt der Rhein-Sieg-Kreis. Demnach muss das Limit auf die Unterrichtszeiten beschränkt werden.

Tempo 30 im Bereich von Grundschulen rund um die Uhr: Diese seit 2018 in Meckenheim geltende Verkehrsregelung hat der Rhein-Sieg-Kreis jetzt kassiert. Der Bürgerinitiative Altendorf-Ersdorf stößt das sauer auf.

An den Meckenheimer Schulen sollen Autofahrer außerhalb der Unterrichtszeiten wieder 50 Kilometer pro Stunde fahren dürfen. Das 2018 durch die Stadtverwaltung ausgeschilderte Tempo-30-Limit ohne zeitliche Einschränkung entspreche nicht den Vorschriften, sagt offenbar der Rhein-Sieg-Kreis. Unter Verweis auf diesen soll laut Sitzungsvorlage der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am Donnerstag, 25. August, über die angeordnete Maßnahme in Kenntnis gesetzt werden.

Demnach wird die Verwaltung die Straßenbeschilderung an der Gemeinschaftsgrundschule und der katholischen Grundschule Merl, am Schulcampus, an den katholischen und evangelischen Grundschulen Meckenheim sowie an der katholischen Grundschule Altendorf-Ersdorf „in einen rechtskonformen Zustand bringen“, also das rot umrandete Tempolimit jeweils mit einem Zusatzschild ergänzen, das die Gültigkeit auf die Zeit von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr eingrenzt.

Eine Verwaltungsvorschrift regelt den Sachverhalt

Die Kreisverwaltung bezieht sich auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Darin heißt es in Absatz 13 zum Tempolimit-Verkehrszeichen mit der Nummer 274: „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen (…) allgemeinbildenden Schulen (…) in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken. (…) Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.“ Das Tempolimit ohne Einschränkung war offenbar von Anfang an nicht regelkonform.

Darüber verwundert zeigt sich die Bürgerinitiative (BI) L471 für Altendorf-Ersdorf. BI-Mitbegründer Josef Kessel erinnert an einen gemeinsamen Ortstermin in Altendorf-Ersdorf, unter anderem mit Vertretern von Stadt- und Kreisverwaltung, bei dem im August 2018 die Verkehrssituation begutachtet wurde und in dessen Folge die Stadt die Zusatzbeschilderung mit der zeitlichen Einschränkung entfernen ließ. Die jetzige Entwicklung werfe die Frage auf, welche weiteren Anordnungen der örtlichen Straßenverkehrsbehörde nicht regelkonform erlassen worden seien. BI-Unterstützer Heinz Büsgen macht zudem auf einen Kinderspielplatz an der Ahrstraße im Umfeld der katholischen Grundschule Altendorf aufmerksam, dessen Nutzung durch den Wegfall des Tempo-30-Limits nach 17.30 Uhr und am Wochenende gefährlicher werde. Unverständnis äußert Büsgen darüber, dass das uneingeschränkte Limit andernorts rund um die Uhr bestehen bleibt.

Mit dem diesbezüglichen Handlungsspielraum der Kommune unzufrieden sind auch die Ratsfraktionen von CDU, Grünen, FDP und der Initiative Bürger für Meckenheim (BfM). In einem gemeinsamen Antrag, dem sich auch die SPD anschloss, regten die vier Fraktionen im Februar an, Meckenheim solle der überparteilichen und vom Deutschen Städtetag unterstützten Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beitreten. Mit nur einer Gegenstimme (UWG) sprach sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr im März dafür aus. Die im Juli 2021 gegründete Initiative fordert die Bundesregierung auf, rechtliche Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 innerorts nach eigenem Gutdünken anordnen zu können. Dies sollte mit Modellversuchen erprobt werden, schlägt der Städtetag vor.

https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/rhein-sieg-kreis-laesst-tempo-30-an-meckenheimer-schulen-einschraenken_aid-75591029

Ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Meckenheim (der Bürgermeister) fachlich in der Lage rechtsgültig anzuordnen?

Wichtig für alle Einwohner

besonders aber für die Eltern, deren Kinder den Spielplatz an der KGS Altendorf nutzen möchten

Die Stadt Meckenheim wird am 25.08.2022 in der Ausschusssitzung für Stadtentwicklung und Verkehr um 18.00 Uhr im Ratssaal mitteilen, dass an allen Schulen des Stadtgebietes die Tempo 30 km/h Begrenzung wieder zeitlich beschränkt sein soll. Derzeit gilt Tempo 30 km/h an 24/7 auf der L 471 an der KGS Altendorf. Bezugnehmend auf eine Aufforderung des Rhein-Sieg-Kreises an die Stadt mit Verweis auf die StVO (VwV) zu Zeichen 274, die Zusatzbeschilderung wieder anzubringen, da die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h auf die Öffnungszeiten
(von 07:30 bis 17:30 Uhr) der jeweiligen Einrichtung zu beschränken ist. Demnach wird die Verwaltung die Beschilderung u.a. an der KGS Altendorf in einen rechtskonformen Zustand bringen. Die Veröffentlichung der Aufforderung des Rhein Sieg Kreises (der Landrat) sucht man beim Top Ö9.3 jedoch vergeblich!
Wenn Sie den Link anklicken und auf die Position Ö9.3 gehen finden Sie nur die Mitteilung und einen Lageplan aller Schulen im Stadtgebiet. Transparenz sieht anders aus.

http://session.meckenheim.de/bi/si0057.asp?__ksinr=3672

Am 30.08.2018 hat es einen von der Stadt Meckenheim anberaumten Verkehrstermin gegeben. An diesem Termin haben Vertreter der Stadt Rheinbach (zeitweise), der Stadt Meckenheim, des Landesbetrieb Straßenbau NRW, der übergeordneten Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises und des Verkehrskommissariats der Polizei Bonn teilgenommen. Die derzeit noch gültige Regelung Tempo 30 km/h (zeitlich unbegrenzt) wurde 2019 als Ergebnis des zuvor benannten Verkehrstermins angeordnet.
Unter diesem Absatz nachstehendem Link folgen; dort kann nachgelesen werden: “Um dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis der Meckenheimer Bürger im Straßenverkehr Rechnung zu tragen, hat die Stadt Meckenheim in Folge eines Verkehrstermins u.a. in Altendorf-Ersdorf die Zusatzbeschilderung zur zeitlichen Einschränkung der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im unmittelbaren Bereich der Schulen im Stadtgebiet entfernen lassen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt im diesbezüglichen § 45 Abs. 9 Nr. 6 (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) keine derartige Zusatzbeschilderung zwingend vor.“

http://session.meckenheim.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=2004335265

Auf dem Schulgelände der KGS Altendorf befindet sich mit direktem Zugang zu L 471 ein öffentlicher Spielplatz, dessen Nutzung vom Bürgermeister auch in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. nach 17.00 Uhr und am Wochenende erlaubt ist.

Genau mit dieser Begründung wurde auch in 2018 von der Bürgerinitiative L 471 -mehr Lebensqualität für Altendorf-Ersdorf- argumentiert. Warum hat die Straßenverkehrsbehörde Stadt Mackenheim (der Bürgermeister) an allen Schulen, die den Nutzungszeiten entsprechende Regelung entfernt und keine differenzierte den örtlichen Gegebenheiten angepasste Regelung gefunden?

Sollte laut StVO und der Verwaltungsvorschrift (VwV) zum Zeitpunkt des Verkehrstermins am 30.08.2018 bereits eine 24 h Anordnung nicht zulässig gewesen sein, stellt sich die Frage:

Welche Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde Stadt Meckenheim (der Bürgermeister) sind hier noch vom Landrat zu überprüfen?

Einer besonderen Überprüfung bedarf es dem am 04.03.2020 angeordneten absoluten Halteverbots auf der L 471, Rheinbacher Straße, in Ersdorf zwischen der Kirche und der Pater-Müller-Straße. Es wurde ein absolutes Halteverbot für die Fahrtrichtung Altendorf angeordnet, aus der Gegenrichtung bestand schon ein absolutes Halteverbot, mit der Konsequenz, jeder Anwohner, der anhält um seine Grundstückseinfriedung (Tür/Tor) zu öffnen, damit er seinen PKW auf seinem Grund parken kann, verstößt sofort gegen das absolute Halteverbot.

Welche Konsequenzen es hier bei einem Unfall haben kann, ist völlig ungewiss. Einen Verstoß gegen das absolute Halteverbot begeht bereits jeder Verkehrsteilnehmer, der sein Fahrzeug freiwillig zum Stillstand bringt. Einkäufe zum Lebensunterhalt von Familien müssen nun über hunderte Meter geschleppt werden. Barrierefreie und ausreichend dimensionierte Gehwege gibt es dort beidseitig nicht. Unmut und Anfeindungen von Bewohnern aus angrenzenden Straßen wegen zusätzlich abgestellter Fahrzeuge sind gewachsen. In Zeiten, in denen das sogenannte Miteinander propagiert wird, erreicht man durch Verknappung, hier Parkraum, eher Gegenteiliges!

Bürgernähe, abwägen und Nutzen von existierenden Ermessenspielräumen sieht für mich anders aus!

Gewinnt es andernorts immer mehr an Popularität, Städte und Ortschaften mit Temporeduzierungen auszustatten, so gewinnt man in Meckenheim den Eindruck, es wird festgehalten an alten Gewohnheiten noch aus alten Zeiten vor dem Klimawandel.

Wie reagierte noch der Vorgänger des amtierenden Bürgermeisters in der Finanz- und Hauptausschusssitzung am 03.07.2019, als es um die Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands (eine Bürgeranregung vom 13. Juni 2019 gemäß §21 KrO NRW / §24 Gemeindeordnung NRW) ging? Er blickte aus dem Fenster und sagte: “Bei uns ist alles Grün wir haben keinen Klimanotstand“. Diese Aussage findet sich natürlich nicht im Protokoll zu der Sitzung.

Josef Kessel

Ein Artikel des GA-Bonn

Meckenheim Altendorf-Ersdorf leidet unter dem Ausweichverkehr vom Meckenheimer Kreuz. Es gibt viele Staus und gefährliche Situationen vor allem für Kinder, sagen Anwohner.

„Es ist einiges passiert, kein Schleichweg ist derzeit notwendig“, sagt Marion Lübbelhüsen, die Pressesprecherin der Stadt Meckenheim. Damit meint sie den Verkehr auf der L 471. Der treibt einigen Bürgern inzwischen den Zorn auf die Stirn. Seit der Sperrung der Autobahn A 61 vom Meckenheimer Kreuz Richtung Norden fahren zahlreiche Lkw dort ab und kreuzen Richtung Euskirchen über Altendorf-Ersdorf, Wormersdorf und Rheinbach. Das sorgt vor allem in Ersdorf für Staus und gefährliche Situationen.

So sagt etwa Christine Hipke, Mutter von drei kleinen Kindern, dass man höllisch aufpassen müsse, wenn die Kinder vor dem Haus herumstreifen wollen. Auch das Tempo werde nicht beachtet. Zahllose Lkw- und Autofahrer hielten sich nicht an die Geschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Dazu komme der geradezu unerträgliche Lärm, wenn man im Garten sitzen wolle. Auch Gisela Bösche ist sauer. „Manchmal kommen wir nicht einmal zum Parkplatz vor unserem Haus. Da sind Wartezeiten von zehn Minuten durchaus möglich.“ Ihr Wohnzimmer liegt direkt an der Durchgangsstraße und werde vom höllischen Krach beschallt, das sei „schon schlimm genug“. Auch Bösche sorgt sich um die Kinder: Die könne man im Moment nicht laufen lassen, meint sie.

Gehwege wurden teilweise verbreitert

Die Stadt Meckenheim, so Marion Lübbelhüsen, habe jedoch als anordnungsbefugte Behörde in zahlreichen Gesprächen mit den Ortsvorstehern zumindest für einige Verbesserungen gesorgt. So wurden Schulwege verbessert oder zumindest die Gehwege – wo immer möglich – verbreitert und schnell Schilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt. Allerdings gebe es keine rechtliche Voraussetzung dafür, das Tempo herunter regulieren zu können.

„Der Bürger unterscheidet nicht zwischen Stadt, Land und Polizei“, so Lübbelhüsen. Die Straße sei eine Landstraße, die leide unter dem Flutgeschehen. Da werde einiges durcheinandergeworfen. So habe die Behörde „Straßen NRW“ große Probleme, auf diese außergewöhnliche Situation zu reagieren. Torsten Gaber, Pressesprecher von Straßen NRW, sagt, sie seien zwar zuständig, es gebe aber wenig, was sie noch tun könnten. „Wir können nur das machen, was die Straßenverkehrsbehörde vorher anordnet. Zuvor werden wir in einem Anhörungsverfahren befragt.“

Gerade in Ersdorf sind die Verkehrsverhältnisse schlecht

Tatsächlich sieht es mau aus: Gerade in Ersdorf sind die Verkehrsverhältnisse schlecht. In einigen Teilen des Stadtteils von Meckenheim schlängelt sich die Straße in engen Kurven fast bis an die Häuser heran. Lkws fahren zwar langsam, sperren aber zum Teil beim Durchfahren die Gegenspur. Staus in beide Richtungen sind die Folge. Eine Verbreiterung der Gehwege würde das Geschehen noch viel weiter beeinflussen, als es das ohnehin schon tut.

Ein Durchfahrverbot Richtung Norden ist auch nicht möglich. Das könne es nur geben, wenn es Alternativen gibt, sagt Gaber. Und die gibt es nicht. So bleibt nur die Hoffnung auf eine Fertigstellung der A 61. Die wird, so Gaber weiter, aber erst für Anfang 2022 erwartet.

https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/keine-ausweichstrecke-fuer-altendorf-ersdorf_aid-63697089

Meinungen zu dem obigen Artikel:

Zum Artikel im GA vom 03.11.2021 “Altendorf-Ersdorf erstickt im Verkehr“

Ergebnisoffen zu berichten ist eine Sache, aber als freier Journalist sollte man etwas präziser unterwegs sein und ein wenig mehr Tiefgang in seine Arbeit einpflegen, wenn man angesichts der nach Betroffenheit aussehenden Überschrift ein solches Thema angeht.
Da ist dann auch die ein oder andere Ansicht zu diesem Thema nicht der wesentliche Aufhänger, sondern die gewählten Worte sowie die falschen Begrifflichkeiten in Zusammenhang mit Auswirkungen und angeblich ergriffenen Maßnahmen. Denn sicher geglaubte Schulwege machen den Verkehr im Ort nicht besser oder erträglicher und schon gar nicht leiser. Und diese Tatsache wird nicht dadurch entkräftet, dass sie aus der Pressestelle der Stadt Meckenheim stammt.
Und wer das liest, denkt etwas völlig anderes, als dass was sich hier vor den Haustüren der an der L 471 wohnenden Bürgerinnen und Bürgern abspielt. Und genau daran mache ich in meinen Vorwurf fest.
Es liest sich so, als wäre im gesamten Ort eine Geschwindigkeitsbegrenzung verhängt worden. Wo denn, außer vor dem einzigen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) im Doppelort? Und diese Beschränkung gibt es schon seit einigen Jahren. Die durch den Autor ausgelobten “Schilder zur Geschwindigkeitsreduzierung“ sind nichts anderes als Anzeigetafeln, die den Verkehrsteilnehmern anzeigen sollen, wie schnell sie tatsächlich fahren. Diese Tatsache ist nun was völlig anderes, als dass was hier auslobt wurde. Wer hier der Urheber diese Begrifflichkeiten und Merkwürdigkeiten ist, bleibt das Geheimnis der beteiligten Protagonisten. Zudem wird die eigentliche Misere weder erwähnt, noch mit einem Wort angesprochen. Durch den
Straßenbaulastträger, sowie die Bezirksregierung sind die den Ort durchquerenden Schwer- und Gefahrguttransporter über 7,5 t so nicht gewünscht weder autorisiert, da Umleitungsstrecken nachweislich andere Routen ausweisen und auch vorschreiben. Informationen die auch der Verwaltung der Stadt Meckenheim vorliegen könnten. Eine Einladung der anordnenden Behörde, so bezeichnet im Artikel, nämlich die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Meckenheim, hier den Ansatz zu Lösungen sowie Sanktionen anzugehen. Die angeblichen “anderen Zuständigkeiten“ heilen diese Untätigkeit keineswegs. Betroffenheitsminen nach einem Unfall aber auch nicht!!!
Hierüber hat der Autor des Artikels auch nichts gelesen und gewusst? Zumindest vermittelt er dem Leser eben diesen Eindruck.
Vielleicht hätte er gut daran getan, sich im Interesse einer ausgewogenen Berichtserstattung auch mit anderen Bürgern dieser Orte zu unterhalten, die zu diesem mühsamen Geschäft substanziellere Informationen vorhalten.
Journalistisch weiß ich nicht wem hier geholfen werden sollte, handwerklich eine eher unterdurchschnittliche Leistung, mit dem sich die hier ansässigen Leser auf beiden Seiten der L 471 eher verhöhnt als beachtet fühlen!

Geholfen wurde hier letztlich keinem – Schade!

Rolf Schuh

 

Online-Artikel im GA vom 29.10.2021 und Printausgabe vom 03.11.2021 “Keine Ausweichstrecke für Altendorf-Ersdorf“

Der 1. Satz gibt schon große Rätsel auf. “…..kein Schleichweg ist derzeit notwendig“. Diesen Satz versteht so niemand, weil wohl aus irgendeinem Zusammenhang gerissen. Ich bezweifele sogar, dass dieser Satz überhaupt so gefallen ist.

Es ist erstaunlich, dass die Stadt Meckenheim zugibt anordnende Behörde zu sein. Sie will mit den Ortsvorstehern Gespräche geführt haben, die für einige Verbesserungen gesorgt haben sollen. Es ist die Rede von z.B. verbreiterten Gehwegen und es sollen auch Schilder zur Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgestellt worden sein. War der Reporter überhaupt vor Ort? Hat er die verbreiterten Gehwege gesehen? Hat er die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Ahr- bzw. Rheinbacher Straße gesehen? Abgesehen von einem knapp 300 m langen Teilstück auf der Ahrstraße im Bereich des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen), was aber schon seit Jahren besteht (also nichts Neues). Die Behörde Straßen-NRW, die Polizei und die Stadt Meckenheim hätten absolut die Möglichkeit den derzeitigen Durchgangsverkehr zu stoppen.

Wirklich? Ja!

Gehen wir doch einfach mal auf die BAB 61 und kommen von Süden auf das Meckenheimer Kreuz zugefahren. Da gibt es ein ganz großes Hinweisschild, das auf die Richtung Köln (BAB 61 bzw. 1) und auf die BAB 565 Richtung Bonn zeigt. Über diesem Schild sind zwei weitere kleinere Schilder angebracht. Daraus geht ganz klar hervor, dass die PKWs und die LKWs unterschiedliche Umleitungen zu fahren haben. Die U 29 (mit PKW-Piktogramm) geht gerade aus und mündet über eine Abfahrt auf die L 471, die durch den Doppelort Altendorf-Ersdorf, Wormersdorf usw. führt.

Die LKWs müssen auch die U 29 benutzen. Haben aber einen Umleitungshinweis (Piktogramm), welches über die BAB 565 in Richtung Bonn führt. Ist man auf dieser Umleitungsstrecke ergibt sich bei der Abfahrt Meckenheim-Merl die Möglichkeit über die L 158 weiter an Meckenheim vorbei zur nächsten Auffahrt zu fahren bzw. weiter die B 266 nach Euskirchen. Alternativ kann der LKW-Lenker auch über die BAB 565 weiter bis zur BAB 555 oder BAB 59 fahren, um von dort seine Ziele im Norden Deutschlands zu erreichen. Die Navigationsgeräte für LKWs zeigen diese Umleitung auch genauso an.

Derzeit ist es so, dass sogar die Abfahrt für PKWs auf die L 471 gesperrt ist. Da steht das Zeichen 250 (Durchfahrtverbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatz -Rettungskräfte, Anwohner, Helfer frei-.

Wichtig ist hier noch zu erwähnen, dass die Durchfahrt für den Schwerlastverkehr in Richtung Süden über 7,5 t ab dem Verteilerkreis B 266/L 471 über die L 471 dem Zeichen 262 verboten ist. Aus Richtung Süden kommend ist die L 471 aber offen. Warum auch immer. Im Übrigen muss hier angemerkt werden, dass die Stadt Meckenheim eine eigenständige Verkehrsbehörde ist und sehr wohl Anordnungen treffen kann, die die Bewohner des Doppelortes entlasten könnten.

Das, was da ein Herr von Straßen-NRW gesagt haben soll ist purer Unsinn. Die Alternative, die es angeblich nicht geben soll, habe ich Ihnen oben aufgezeichnet.

Mir liegt eine eMail von Straßen-NRW Krefeld vom 15.10.2019 vor, woraus ich einen Satz zitieren möchte. Zitat: “ Die Trennung der Verkehrsarten ist in der Streckenführung begründet. Die Route für den PKW ist in Teilen für einen stärkeren LKW- Verkehr nicht ausgelegt. Dabei spielen sowohl geometrische als auch lärmschutztechnischen Gründen eine wichtige Rolle.“ Zitat Ende.

Es wäre schön, wenn der Reporter sich umfänglicher informiert hätte. Und das “Rumeiern“ der Stadt Meckenheim bezüglich der Sicherheit der Anwohner des Doppelortes ist hinlänglich bekannt. Der Stadt Meckenheim ist seit 2004(!) bekannt, dass sich im Doppelort verkehrsbedingt und zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner etwas ändern muss. Darüber gibt es eine vielseitige Dokumentation, die damals von der Stadt in Auftrag gegeben wurde und über 100 T€ gekostet haben soll. Und …….es tut sich nichts.

“Nichts“ ist nicht ganz richtig. Die Stadt will tatsächlich die Gehwege, da wo es von Straßen-NRW erlaubt ist, verbreitern. Übrigens mit Kostenbeteiligung der Anlieger! Geschehen ist das bisher nicht! Es sind auch auf der Rheinbacher Straße in beide Richtungen absolute Halteverbotsschilder aufgestellt bzw. Parkbuchten entmarkiert worden. Aber nur, damit der Verkehr noch flüssiger durch den Doppelort brettern kann.

Es wurde vor zwei-drei Wochen aus Süden kommend eine elektrische Hinweistafel aufgestellt, um dem Verkehr zu zeigen, dass wie schnell man unterwegs ist. Solch eine Hinweistafel gibt es bereits aus Norden kommend kurz hinter dem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Ahrstraße. Die neue Tafel wurde zuerst kurz vor dem Fußgängerüberweg auf der Ahrstraße aufgestellt. An diesem Standpunkt musste wohl festgestellt werden, dass es tatsächlich nicht wenige Fahrzeuge gibt die in diesem Bereich (30 km/h) bis zu 60 km/h fahren. Das schien der Stadt dann doch zu offensichtlich und man stellte die Tafel rund 100 m weiter Richtung Süden. Innerhalb einer Woche wurde diese Tafel dann ein 3. Mal umgesetzt und steht nun ca. 200 m hinter dem Ortsschild von Süden kommend. Und da sind nicht so viele Anwohner, die sich über die angezeigten Geschwindigkeiten  aufregen. Auch wenn man da noch 50 km/h fahren darf; 60 km/h ist da das Maß aller Dinge.

Die Bemerkungen der beiden Anwohnerinnen kann ich nachvollziehen. Das scheint mir aber auch das einzige zu sein, was an diesem Artikel stimmt.

Schade um die Zeit und um das Papier, was hier investiert wurde.

Heinz J. Büsgen, Ersdorf

Ist die Stadt Meckenheim wirklich fahrradfreundlich?

https://www.blick-aktuell.de/Berichte/Genussvolle-Fruehjahrstourdurch-die-Obstplantagen-470031.html

Der Winter ist auf dem Rückzug, das Frühjahr kündigt sich an. Mit steigenden Temperaturen wächst die Lust auf Bewegung im Freien. Viele Bürger wollen endlich wieder in die Pedale treten. Als fahrradfreundliche Stadt bietet Meckenheim zahlreiche Gelegenheiten der Frischluft-Betätigung, unter anderem mit der attraktiven Wegschleife der rheinischen Apfelroute. Der 32 Kilometer lange Rundkurs führt durch die abwechslungsreiche Kulturlandschaft, passiert Obstplantagen und Hofläden ebenso wie den Kottenforst. Ein moderater Gesamtanstieg von 168 Höhenmetern verspricht eine vierstündige Genusstour. Der Start ist entlang der Strecke überall möglich. Wer per ÖPNV von außerhalb anreist, findet in den Bahnhöfen Kottenforst und Meckenheim den idealen Einstieg und Abschluss. Von hier aus folgen die Biker stets dem orangefarbenen Apfelrouten-Logo der Meckenheimer Schleife und tauchen so in die Natur ein, die jeden Tag deutlicher aus ihrem Winterschlaf erwacht. Jede der sechs Anrainer-Kommunen – Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg – bereichert mit einer eigenen Nebenschleife die rheinische Apfelroute, welche sich auf 124 Kilometern durch die gesamte Region Rhein-Voreifel schlängelt. Ausführliche Informationen und Routenbeschreibungen sind im Internet zu finden unter: www.apfelroute.nrw. Sämtliche Apfelrouten-Partnerbetriebe stehen unter: www.apfelroute.nrw/apfelrouten-Partner.

Pressemitteilung der

Stadt Meckenheim

Und das meint ein Bürger zu diesem Artikel:

https://www.blick-aktuell.de/Politik/In-ganz-MeckenheimEine-berechtigte-Auszeichnung-470452.html

In jüngster Zeit bemühen sich die Führungskräfte der Verwaltung in Ausschusssitzungen bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu unterstreichen nicht nur Fahrrad- sondern auch Fußgängerfreundlich zu sein. Die jetzt erhaltene Auszeichnung der Klassenprimus unter den vergleichbaren Stadtgrößen in NRW zu sein, hat Meckenheim nach meinem Verständnis nicht verdient! Denn im Doppelort Altendorf-Ersdorf gibt es insgesamt fünf sehr gefährliche Stellen, wo die touristisch auch von der Stadt Meckenheim beworbenen Apfelradroutenschleifen die L 471 queren oder einmünden, bzw hier abzweigen!

Drei davon im unübersichtlichen Doppelkurvenbereich an der Kirche, ohne auch nur eine einzige mögliche Absicherung zu erfahren!

Kein Schild, kein Schutzstreifen, kein Tempolimit angesichts der auch vor der Coronapandemie stark frequentierten Radrouten von Familien mit Kindern und der Untätigkeit hier den unerlaubten Schwerlastverkehr bei Behinderungen auf der Autobahn seitens der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Stadt Meckenheim zu unterbinden, mit der Krückenargumentation unauffälliger Unfallzahlen, kommt hier einem Russisch Roulette gleich. Wird hier wirklich erst eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde Stadt Meckenheim erfolgen, wenn es verletzte Fuß- oder Radfahrer gibt, oder braucht es Tote oder einen abgebrannten Straßenzug? Hier kommt die Straßenverkehrsbehörde Meckenheim nach meinem Verständnis schon etliche Jahre nicht ihrer Sicherungspflicht nach. Es geht um Gefahrenabwehr und Stärkung des Fuß- und Radverkehrs.

Unzählige Beispiele im Umland, die vergleichbar sind und wo Fußgänger auch auf der Fahrbahn gehen müssen, gibt es (z.B. auf der L 163 in Morenhoven) und Temporeduzierungen wurden angeordnet. Dies will die Straßenverkehrsbehörde Meckenheim, so ist mein Eindruck, offensichtlich nicht sehen.

Schlimmer noch, es wurde sogar vom ehemaligen BM ausgeführt dies wäre wegen der Schule dort, nur ist dort keine Schule! Mir zwingt sich hier der Eindruck auf, es liegt nicht am Können etwas zur Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr anzuordnen, wie ein Tempolimit im Bereich der vielen Gefahrstellen auf der Rheinbacher Straße, sondern am Willen!

Besucht man unsere Nachbarn in Rheinland-Pfalz, gibt es eine Vielzahl von vorbildlichen Anordnungen, die sowohl Fußgänger- als auch Fahrradfreundlich sind! Die StVO gilt deutschlandweit und nicht lokal, den Behörden steht hier in sehr vielen Fällen ein Ermessen zu!

Unverständlich für mich ist, weshalb unsere Mandatsträger*innen im Rat hier nicht die Initiative ergreifen und die Arbeit der Verwaltung kritisch prüfen, sondern sich mit unzutreffenden Darstellungen sowie nicht zutreffenden Aktenlagen abspeisen lassen und dann schweigen, anstatt die korrekte Ausführung eines Prüfauftrages zu fordern!

Hier sind alle Ratsmitglieder gefordert, sich einen eigenen Eindruck mittels Fahrrades über die Gefahrstellen für Radfahrer und Fußgänger der Apfelroutenschleifen und als Fußgänger die Gefahrstellen im Eigenversuch in Altendorf und Ersdorf zu verschaffen! Alle Fraktionen im Rat, die eine Partei im Rücken haben, könnten sehr einfach über den Weg in Kreis oder Landtag hier einen sehr guten Beitrag für die Menschen leisten.

Nicht vergessen werden darf an dieser Stelle, die final hoheitlich zuständige Straßenverkehrsbehörde ist die Stadt Meckenheim selbst! In Meckenheim Stadt mag die „inflationär“ verwendete „Selbstbezeichnung Fahrrad- und Fußgängerfreundlich zu sein“ ja zutreffen. Wo Radwege ungünstigen Lichtverhältnisse unterliegen, möchte man hier eine Beleuchtung errichten, oder die Querungssicherungen/-hilfen für Fußgänger, wie die insgesamt fünf auf der Bonner Straße auf wenigen hundert Metern! Maßnahmen wie diese belegen die Aussagen der Verwaltung für die Kernstadt, jedoch gehören die Ortsteile auch zu Meckenheim.

Josef Kessel

Altendorf

Autos sollen in Altendorf-Ersdorf ausgebremst werden (GA-Bonn vom 13.06.2020) mit Gegenrede der BI

https://www.general-anzeiger-bonn.de/region/voreifel-und-vorgebirge/meckenheim/autos-sollen-in-altendorf-ersdorf-ausgebremst-werden_aid-51625235

Ein Planungsbüro hat jetzt die verkehrsberuhigenden Maßnahmen für Altendorf-Ersdorf vorgestellt. Die baulichen Veränderungen auf der L471 sollen vor allem Raser stoppen.

Immer wieder kritisieren Bürger aus den Meckenheimer Ortsteilen Altendorf und Ersdorf die massive Verkehrsbelastung zu Stoßzeiten und durch Ausweichverkehr bei Stau auf der benachbarten Autobahn. Einzelne Bürger, eine Bürgerinitiative und die Ortsvorsteher hatten sich für verschiedene Maßnahmen stark gemacht. Nun gibt es erste Fortschritte.

Verschiedene Straßenabschnitte habe die Stadt überplanen lassen und die Gehwegsicherung in den Blick genommen, sagte der technische Beigeordnete Heinz-Peter Witt in der jüngsten Sitzung des Stadt- und Entwicklungsausschusses. Frank Leiendecker vom Planungsbüro Leiendecker stellte die ersten Entwürfe für vier Maßnahmen vor, die das Verkehrsproblem entschärfen sollen. Auf der Rheinbacher Straße, an der Einmündung zur Straße An den Birken ansetzend, soll eine Fahrbahnverschwenkung die Einfahrtgeschwindigkeit der Fahrzeuge aus Richtung Rheinbach regulieren.

Mit einer gut fünf Meter breiten Mittelinsel werden die Fahrbahnen im Verlauf der Verschwenkung getrennt und dahinter wieder zusammengeführt. So sei eine Fahrt mit hoher Geschwindigkeit nicht mehr möglich, sodass der Verkehr mit deutlich geringerem Tempo an der S-Kurve an der Kirche ankäme, hieß es. Reflektierende Fahrbahnführungen sollen die Verschwenkung auch im Dunkeln und bei schwierigen Lichtverhältnissen sichtbar machen.

Die dort vorhandene Bushaltestelle soll barrierefrei ausgebaut werden, womit laut Leiendecker erfahrungsgemäß ebenfalls eine Verkehrsberuhigung einhergeht. Bei den Gehwegen im Bereich der zweiten Kurve könnten Straßenverschmälerungen mit Gehwegsicherungen Erleichterungen für Fußgänger bringen.

Ersdorfs Ortsvorsteher Ferdinand Koll (CDU) wünschte sich eine solche Maßnahme auch beim Pfarrhaus, vor dem ebenfalls eine Treppe den Gehweg so stark verenge, dass die Menschen auf die Fahrbahn ausweichen müssten. Laut Witt hat der Landesbetrieb Straßenbau an verschiedenen Stellen einer Fahrbahnverengung auf insgesamt sechs Meter bereits zugestimmt. Bei den Verengungen zugunsten der Fußgängerwege würde die Fahrbahn jedoch teilweise auf bis zu 4,75 Meter verschmälert. Zwei sich entgegenkommende Pkw könnten dort noch gleichzeitig aneinander vorbeifahren, ein Pkw und ein Lkw nicht mehr, verdeutlichte Witt die Größenverhältnisse. Der Landesbetrieb habe diesen Maßnahmen trotzdem zugestimmt, damit die Bürger mit Kinderwagen, Rollatoren oder mit Rollstuhl diese Stellen sicher passieren könnten.

Auf der Höhe der Gaststätte „Ohm Hein“ zeigten die Pläne wegen der Einmündungen und der baulich abgetrennten Parkplatzzone eine schwierige Ausgangslage. Trotzdem soll hier die gewünschte Querungshilfe für eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung auf der Ahrstraße sorgen. Diese ginge mit dem Wegfall der beiden dort vorhandenen Parkplätze einher, so Leiendecker. Ersatz-Parkmöglichkeiten könnten ein Stück weiter in Richtung Gelsdorf gekennzeichnet werden, sagte er weiter. Koll begrüßte die nun möglichen Maßnahmen. Zugleich bedauerte er, dass solche nicht schon früher genehmigt wurden. Die Kennzeichnung der Straße sei verändert worden, vielleicht habe das die Situation zugunsten der Bürger verändert, so der Ortsvorsteher. Hinsichtlich der wegfallenden Parkplätze vor der Arztpraxis gegenüber der Gaststätte hoffe er auf eine kulante Einigung mit den Anwohnern, wenn beispielsweise jemand mit Gehbehinderung die Praxis aufsuchen müsse. Ralf Diekmann (BfM) zeigte sich ebenfalls erfreut, dass es für die fraktionsübergreifend gewünschten Maßnahmen, für die sich auch die Bürgerinitiative stark gemacht habe, nun eine greifbare Größe gebe.   In den nächsten Schritten sollen Planungen und grobe Kostenkalkulationen folgen, erklärte Witt. Vorsorglich habe die Stadtverwaltung bereits Förderanträge gestellt, die bei entsprechender Zusage unter Umständen bis zu 70 Prozent Gegenfinanzierung bedeuten könnten. Barbara Heymann (FDP) sagte, dass diese Nachrichten zwar eine große Freude bedeuteten, aber zugleich auch den Haushalt stark belasteten.

GEGENREDE

Die Hofberichterstattung des General-Anzeiger Bonn (oder sollte man besser General-Verschweiger schreiben) aus der Sitzung des Stadtrates von Meckenheim, hat mal wieder den Vogel abgeschossen. Die Korrespondentin des GA scheint nicht immer mit voller Konzentration bei der Sache gewesen zu sein. Anders können ihre geschriebenen Eindrücke nicht erklärt werden. Speziell zur Einschätzung der vorgetragenen Ergebnisse wurde kein Mitglied der BI gefragt bzw. kontaktiert.
Ja, die BI hat gefordert, dass was passieren muss. Aber zu den unterschiedlichen Forderungen, auf der einen Seite die BI, auf der anderen Seite die Verwaltung bzw. andere öffentliche Stellen, kein einziges Wort oder einen Kommentar. Das ist schlechter Journalismus. Das erinnert stark an einen Artikel im GA Bonn aus Dezember 2018. Dort hatten die Ortsvorsteher den Lesern suggerieren wollen, dass “bald“ eine Verschwenkung am Ortseingang von Ersdorf gebaut werden solle. Ein Bauplan wurde zusammen mit den Herren abgelichtet. Der Ortsvorsteher von Ersdorf gab in der Sitzung am 04.06.2020 zu, dass es sich bei dem gezeigten Bauplan um einen aus einer Nachbargemeinde (Grafschaft-Bölingen, Rhl.-Pfalz) handelte.

Zudem will die BI hier eindeutig klarstellen, dass sie gar nichts mit den kürzlich eingerichteten absoluten Halteverbotszonen zu tun hat! Ein Verwaltungsakt, dessen Sinn sich nicht nur den Anliegern verschließt.

Man nehme als Beispiel die Aussage im ersten Absatz des Artikels. Darin heißt es u.a., dass sich Bürger, eine Bürgerinitiative und die Ortsvorsteher für verschiedene Maßnahmen stark gemacht hätten. Nun seien endlich Fortschritte zu erkennen. Daraus könnte der geneigte Leser den Schluss ziehen, dass alle aufgeführten Personenkreise gemeinsam “an einen Strang gezogen hätten“. Und das war garantiert nicht der Fall!
Die Bürgerinitiative L 471 -mehr Lebensqualität für Altendorf und Ersdorf- hat sich für viel einfachere und kostengünstigere Umsetzungen für die Sicherheit, speziell im fußläufigen Bereich, eingesetzt als nun ausschließlich durch die Eingabe der CDU herausgekommen ist. Dies ist alles auf dieser Website nachzulesen. Die allesamt abgelehnten Bürgeranregungen nach § 24 GO NRW der BI L 471 (bis auf einen) sprechen hier eine klar andere Sprache und haben mit den nun präsentierten Ergebnissen wenig bis gar nichts zu tun.

Man gehe zum 4. Absatz des Artikels. Dort wird lapidar beschrieben, dass es eine Gehwegverbreiterung geben soll. Wo genau und dass es dort sog. “Nasen“ geben soll wird nur nebenbei erwähnt. Auf dem Plan der Fa. Leiendecker, der gezeigt wurde, war klar zu erkennen, dass die Gehwegverbreiterung ausschließlich auf der Rheinbach Straße in Fahrtrichtung Gelsdorf, links erfolgen wird (gerade Hausnummern). Die sog. “Nase“ soll in Höhe von dem ehemaligen “Eierhof“ gebaut werden (rechte Straßenseite). Der Ortsvorsteher von Ersdorf forderte noch mündlich eine solch eine “Nase“ auch vor dem Pfarrhaus neben der Kirche zu bauen (linke Straßenseite).

Im folgenden Absatz wird die Querungshilfe vor der Gaststätte “Ohm Hein“ als eine geschwindigkeitsregelnde Angelegenheit beschrieben. Hier geht es doch ausdrücklich nur um Besucher der Gaststätte, die vom bzw. zum gegenüberliegenden Parkplatz geleitet werden sollen.

Die von der Korrespondentin beschriebene neue “Kennzeichnung“ der Straße ist schon eine kleine Ewigkeit her. Als die BAB 61 fertiggestellt wurde, wurde die ehemalige Bundesstraße B 266 in die jetzige Landstraße 471 umbenannt. Diese Umbenennung war bereits zum Zeitpunkt des Verkehrsentwicklungskonzeptes 2004 der Fall und es wurde über 20 Jahre die dringend notwendige Verbesserung der Lebensqualität für die Bevölkerung “verschlafen“. Hier stellt sich die Frage: Wer hat hier die scharfe Klinge gefunden und die Dornenhecke durchbrochen? Wieso jetzt auf einmal ein Antrag der CDU für Maßnahmen, die am 30.08.2018 und bei weiteren Verkehrsterminen noch als unmöglich von den Behörden beschieden wurden. Von einer beobachtenden Presseberichterstattung sollte man genau solch unterschiedliche Beurteilungen bei den Behörden hinterfragen.

Welche konkreten Voraussetzungen haben sich denn verändert? Warum wird von den beteiligten Behörden jetzt positiv ein Antrag der CDU im Kommunalwahljahr begleitet? Da die antragstellende CDU die von einem CDU-Mitglied geführte Behörde Stadt Meckenheim auf diverse Anfragen bisher keine Auskunft erteilt, bleibt dem Leser hier viel Spielraum zur Interpretation. Diese Vorgehensweise hat einen kräftigen Beigeschmack. Eine vorgesehene Gehwegverbreiterung auf der Rheinbacher Straße stellten übrigens die gleichen beteiligten Behörden noch Anfang 2019 als nicht realisierbar dar.

Für die Querungshilfe beim “Ohm Hein“ wurde keine Veranlassung gesehen.
Für jeden öffentlich nachlesbar unter:

http://session.meckenheim.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=2004335133

Zu diesen Punkten vermisst man kritische Nachfragen und Berichte der Presse.

Das Fraktionsmitglied der BfM hat sich übrigens dahingehend geäußert, dass die Bürgerinitiative durch ständige Präsenz und Nachfrage die Wichtigkeit der Sicherheit der Fußgänger in dem Doppelort wieder in den Fokus gerückt habe. Und sonst nichts!

Interessant ist auch, dass die Korrespondentin nichts zu der Aussage des Technischen Beigeordneten der Stadt Meckenheim geschrieben hat. Von ihm wurde nämlich gesagt, dass die gesamten Maßnahmen in dem Doppelort die von der Stadt zurückgestellten 100.000 € übersteigen werden. Und das die Anwohner der Rheinbacher Straße für die Gehwegverbreiterung zur Kasse gebeten werden sollen. Das ist doch mal ein tolles Wahlgeschenk der CDU, hier speziell vom Ortsvorsteher aus Ersdorf, an die Bürger/innen von Ersdorf.

In dem Kommentar des Redakteurs neben dem Artikel (in der online-Version nicht zu sehen) wird gleich im ersten Satz nur die halbe Wahrheit widergegeben. Nicht nur Straßen.NRW hat gegen die Bürger/-innen des Doppelortes “gekämpft“. Nein, auch die Stadt Meckenheim in Gestalt der Verwaltung hat jeden noch so gut gemeinten Vorschlag abgetan. Mit teils haarsträubenden Argumenten.
Und die jetzt “gewünschten“ Verbesserungen sind NICHT auf Initiative der BI entstanden. Die BI wollte den Bürgern/innen auf viel einfachere und kostengünstigere Art und Weise Sicherheit in den fußläufigen Bereichen anbieten.

Was weiterhin fehlt, trotz angekündigtem “Wahlversprechen der CDU“, z.B. nachzulesen im Wahlprogramm aus 2014, ist die Einrichtung eines gesicherten Überweges in Höhe der Kirche in Ersdorf, sowie die Verringerung der Geschwindigkeit im Doppelkurvenbereich. Sicherungsmaßnahmen, die es für Bürger/innen und den Stadthaushalt fast zum Nulltarif gegeben hätte. Auch eine Wahrheit zu der sich die Verwaltung bisher nicht geäußert hat. Hier fehlt auch eine Anfrage der Presse an die Verwaltung, die sich in der Haushaltssicherung befindet.
Alle Vorschläge, sowie die eingereichten Bürgeranregungen nach § 24 GO NRW der BI können hier bei uns nachgelesen werden.

Und da steht nichts von den jetzt von der Verwaltung vorgestellten Maßnahmen drin!

Willkommen auf BI-L471.de

Willkommen auf BI-L471.de

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

an dieser Stelle finden Sie Informationen zum Thema „Bürgerinitiative L 471“ -mehr Lebensqualität in Altendorf-Ersdorf-. Wir bedanken uns für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Sollten Sie Anregungen haben und oder uns unterstützen wollen melden Sie sich einfach bei uns unter:

info@bi-l471.de

Viele Grüße
das Gründerteam

Das sind Fakten!

Abfahrt Rheinbach BAB 61 großer Kreisverkehrsplatz

Ausfahrt aus Kreisverkehr Richtung Wormersdorf weiter nach Ersdorf-Altendorf

Es sind drei Verkehrszeichen die besagen, dass Schwerlastverkehr über 7,5 t (außer Lieferverkehr) die L 471 NICHT befahren dürfen.

Kontrolliert wird das von der Polizei jedoch nicht!

 

 

 

 

 

Arbeit der Stadt überprüfen GA vom 29.05.2019

Arbeit der Stadt überprüfen
Betr.: Verkehrssituation in Altendorf und Ersdorf.
Es ist eine unendliche Geschichte seit dem Jahr 2000 bezogen auf die Verkehrs- und Gefahrensituation in Altendorf und Ersdorf und der L-471. Es gibt Konzepte, Ortstermine und Besichtigungen. Nur bedauerlicherweise keine Anordnungen von Maßnahmen durch  die Stadt Meckenheim. Zunächst wurde  versucht, die Zuständigkeit zu verschleiern. Es sei eine Landstraße und da könne man nicht viel machen.  Dann wurde der Schwarze Peter einer Ablehnung von Verbesserungen für die Lebensqualität munter hin und  hergeschoben. Der Baulastträger wolle dies nicht, die Polizei jenes nicht. Es wurde nicht gesagt, was denn die Stadt Meckenheim für die Bevölkerung anordnen kann. Warum werden bei solchen Ortsterminen nicht alle Perspektiven mit den zur Verfügung stehenden Ermessensspiel räumen positiv im Sinne für die Bevölkerung betrachtet? Weshalb tut man sich in Meckenheim bei Anordnungen für die Ortsteile so schwer? Fürchtet man hier für Planungen in der Kernstadt dann Kredit zu verspielen? Und hier  Wunschmaßnahmen dann nicht mehr umsetzen zu können? Oder ist hier sogar zu befürchten, Finanzmittel für die Ortsteile wurden munter in der Kernstadt verbaut? Hat die Bevölkerung in den Ortsteilen keinen Anspruch auf Maßnahmen der Verbesserung der Lebensqualität und einer Gefahrenreduzierung? Ist die Bevölkerung aus den Ortsteilen nur gern gesehen mit ihren finanziellen Beiträgen, die in die Stadtkasse fließen? Schreibt man den Ortsvorstehern und stellt klare Fragen, wer  den diese nicht beantwortet. Es
werden dann nur großzügig Telefongespräche in Aussicht gestellt. Was denn von der Kommunalpolitik vor Ort für die Bevölkerung an Verbesserung beschlossen oder beantragt wurde, ist bisher sehr überschaubar. Die Stadtverwaltung ist Dienstleister für die Bevölkerung und die Mandatsträgervertreten die Bevölkerung und beauftragen die Verwaltung, für die Bürger tätig zu werden. Ich fordere die Politik auf, deutlich kritischer zu werden, was die Arbeit der Verwaltung angeht und die Aussagen dort zu überprüfen.

Josef Kessel
Meckenheim