Sieh mal einer an!

GA_Polizei zu Tempo 30_10022021

(Dieser Zeitungsausschnitt wurde dem GA-Bonn entnommen)

Da geht die Gewerkschaft der Polizei in die Öffentlichkeit und sagt ganz klar und laut: grundsätzlich 30 km/h in allen Städten und Ortschaften; auch auf Hauptverkehrsstraßen.

Das bedeutet, wenn ich demnächst ein Ortseingangsschild mit einem Kfz. passiere muss ich die Geschwindigkeit nicht mehr auf 50 km/h, sondern auf 30 km/h drosseln.

Die Bürgerinitiative hatte im Juli 2019 eine Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung von NRW mit dieser Forderung bei der Stadt eingereicht, die aber vom damaligen Bürgermeister erst gar nicht für die Anhörung bei der Ratssitzung zugelassen wurde.

Schon im Februar 2019 teilte ein Mitarbeiter von Straßen.NRW der Bürgerinitiative schriftlich mit; Zitat:

Ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) an der Kirche in Ersdorf kann nur dann realisiert werden in Verbindung mit einer 30 km/h Regelung. Da aber die Bürgersteige fast im gesamten Ort Ersdorf sehr schmal bzw. kaum vorhanden sind könnte dieser Vorschlag zumindest für diesen Bereich als umsetzbar eingestuft werden. Zitat Ende. Und was ist passiert? Nichts! Es wurde sogar von öffentlicher Seite gesagt, dass die Polizei gegen solch eine Maßnahme sei. Sie müsse dann ja mehr kontrollieren. Eine Idiotie in sich.

Nun beabsichtigt die Stadt Meckenheim in Verbindung mit Straßen.NRW die Fahrbahn der Rheinbacher Straße in Ersdorf zu verschmälern, um breitere Bürgersteige bauen zu können. Und dazu sollen die Anwohner der Rheinbacher Straße mit Anliegerkosten zur Kasse gebeten werden.

Dass man aber auch Schilder mit einer Tempo-30-Begrenzung aufstellen kann, was wesentlich preisgünstiger ist und die Anwohner nicht belastet, ist in der Zwischenzeit überhaupt kein Thema mehr.

Die Einwohner von Altendorf-Ersdorf müssen sich unbedingt ein Bild davon machen, was sinnvoll und damit umsetzbar sein soll.

Sprechen Sie Ihre Ortsvorsteher an und lassen sich erklären, warum man so viel Geld ausgeben will, wenn auf der anderen Seite der Schutz der Fußgänger/innen und Fahrradfahrer/innen für bedeutend weniger Geld umsetzen kann.

Unter “Aktuelles“ auf unserer Internetseite www.bi-l471.de können Sie nachlesen, welche Einwohneranregungen die BI schon versucht hat auf den Weg zu bringen (ein wenig nach unten scrollen).

Haben Sie weitere Anregungen oder möchten uns unterstützen, dann melden Sie sich einfach unter info@bi-l471.de . Wir freuen uns über jeden Zuspruch.

 

Heinz J. Büsgen

Fußverkehr bürgerorientiert oder die StVO (Straßenverkehrsordnung) gilt bundesweit!

Nachstehend einige Bildbeispiele, wie Kommunen ihrer Bevölkerung den Fußverkehr erleichtern bzw. sie vor Autoverkehr schützt und außerdem kostengünstig und leicht rückbaufähig ist.

Die Bildbeispiele wurden ausgewählt, da wir der Meinung sind die jeweilige Situationen entsprechen durchaus den Situationen in Altendorf-Ersdorf bezüglich der tatsächlichen Situationen.

(Alle Rechte an den Bildern liegen bei BI-L471.de)

Zuvor einige Bilder zum Thema Umleitung, die BAB 61 betreffend:

Das sieht der aufmerksame Autofahrer, wenn er die BAB 61 von Süden kommend auf das Meckenheimer Autobahnkreuz zufährt. PKW-Umleitung geradeaus. LKW-Umleitung rechts ab über die BAB 565.

Dazu schreibt Straßen.NRW Krefeld u.a., Zitat: “Die Trennung der Verkehrsarten ist in der Streckenführung begründet. Die Route für den PKW ist in Teilen für einen stärkeren LKW-Verkehr nicht ausgelegt. Dabei spielen sowohl geometrische als auch lärmschutztechnischen Gründen eine wichtige Rolle.“ Zitat Ende.

Hier noch einmal der Hinweis für die PKWs bei der Abfahrt nach Altendorf.

 

Und das passiert dann, wenn ein LKW-Fahrer die Schilder der oberen Bilder missachtet. Der LKW fährt über den Gehweg weil er sonst mit seinem Auflieger nicht um die Kurve kommt.

Zur Information: An dem schwarzen Querbalken endet die L 471 in NRW und beginnt die L 83 in RLP.

Es gibt keine offizielle Umleitung aus Norden kommend von der BAB 61, die über die L 471 führt; weder für PKWs noch LKWs.

Die offizielle Umleitung bei Staus auf der BAB 61 Richtung Süden ist mit U 80 ausgeschildert und führt über die L 158 nach Meckenheim, Merl und dort auf die BAB 565.

Trotz Durchfahrverbot ignorieren noch immer viele LKWs bei Stau auf der BAB 61 dieses Verbot, um durch die Orte Wormersdorf, Ersdorf und Altendorf den Stau zu umfahren. Und belästigen und gefährden hierdurch die Bevölkerung aller drei Ortschaften der L 471.

Obwohl es keine Bedarfsumleitung Richtung Süden gibt nutzen auch viele PKWs die L 471, um den Stau auf der BAB 61 zu umfahren. Hierdurch ist die Lärm- und Luftbelastung für die Anwohner der drei Ortschaften sehr hoch.

Auch in der Landwirtschaft wird der Fahrzeugfuhrpark immer größer und stärker.

 

Hier ein Größenvergleich Landmaschine, PKW und Kradfahrer.

 

Beispiele, wie ein kostengünstiger und rückbaufähiger Versuch aussehen kann der Bevölkerung Fußwege zu erleichtern.

Zu finden auf der L 261 in Rheinbach-Hilberath

Zu finden auf der L 163 in Metternich/Weilerswist

Die Kreuzung in Grafschaft-Gelsdorf L 83 aus Richtung Gewerbegebiet

Die L 83 in Grafschaft-Gelsdorf in Richtung Meckenheim-Altendorf

 

Nun einige Beispiele die aufzeigen, dass in anderen Kommunen wesentlich bürgerfreundlicher gedacht und gehandelt wird.

Tempo 30 km/h und Bedarfsampel in Rheinbach-Wormersdorf vor der Kirche (auch ÖPNV-Haltestelle) auf der L 471

 

Die L 163 in Swisttal-Morenhoven von Heimerzheim kommend (Gehwegsituation)

Die L 163 in Swisttal-Morenhoven in Richtung Heimerzheim. Hier sind die Gehwege so gut wie nicht ausgebaut. Und dort ist keine Schule.

 

 

Die L 113 in Rheinbach-Merzbach aus Fahrtrichtung Rheinbach

Auf der Kuppe befindet sich ein FGÜ (Zebrastreifen). Dieser konnte nur sichtachsenbedingt eingerichtet werden durch das Tempolimit 30 km/h.

Die L 113 in Rheinbach-Merzbach, Gegenrichtung.

Hinweis: ÖPNV-Haltestelle und daraus resultierender Querungsbedarf (u.a. Schulbusse).

 

Die L 83 in Grafschaft-Ringen. Die L 83 in RLP ist die Weiterführung der L 471 aus NRW.

Unmittelbar hinter der abknickenden Vorfahrt kommt ein FGÜ (Zebrastreifen). Die Sichtachse entspricht hier nicht den gesetzlichen Vorgaben.

 

Die L 73 in Insul; nach einer Kurve kommt ein FGÜ (Zebrastreifen)

Noch einmal die L 73 in Insul von der anderen Fahrtrichtung.

Das ist die B 257 in Niederadenau/Dümpelfeld

Die B 257 Niederadenau aus der Gegenrichtung

B 257 in Leimbach/Adenau

Es besteht ein leichtes bis starkes Kurvengeschlängel.

B 257 in Leimbach aus der Gegenrichtung

L 151 Schönau – Bad Münstereifel

Und warum ist ein FGÜ (Zebrastreifen), wie auf dieser Fotomontage dargestellt, an dieser Stelle in Ersdorf (L 471) nicht möglich?

 

Alle Jahre wieder… Kommentar der BI-L471 zum Jahreswechsel

Egal welche Partei, egal welcher Bürgermeister und welcher Ortsvorsteher, ich bin müde das Lied der nur Erfolge mitzusingen, ohne auch die Strophen von den Unterlassungen und dem Nichtgetanem aufzuschreiben und als Spiegel den offiziellen Verlautbarungen quasi gegenüber zu stellen. Auch ein ungeliebtes Stück einer Teilwahrheit, dem sich Politik und Amtsinhaber stellen sollten und dies gerade im Kontext zu den anstehenden Wahlen! Denn hier liegt ein Kern der allerorts beklagten Politikverdrossenheit!

Eine liebevolle, moderne und sympathische Stadt ist Meckenheim sicherlich. Doch gelegentlich wird dieser Pfad leider auch verlassen. Und komischerweise genau da, wo durch den “bio innovations park rheinland“  in diese Richtung ein klimapolitischer Akzent gesetzt wurde, verweigert man sich in dem Doppelort Altendorf-Ersdorf  beharrlich Eingaben und Anregungen der Bürger zum Thema Umwelt- und Verkehrspolitik. Geschwindigkeitsreduzierungen im Doppelkurvenbereich und eine sicherere Fußgängerquerung im Bereich Rheinbacher Straße verschließt sich Rat und die Verwaltung. Von den zehn Bürgeranträgen sind fast alle vom Tisch, bereits drei im Vorfeld durch den Verwaltungschef  in einer Vorauswahl erst gar nicht zugelassen. Gerade für junge Familien mit Kindern und älteren Menschen eine sympathische Art zu zeigen, wie mit diesen Problemstellungen modern und fast schon beispielhaft “demokratisch“ verfahren wird. Die Missstände sind erkannt, aber man weigert sich sowohl politisch als auch über die Mehrheitsfraktion im Rat das Thema unter Bürgerbeteiligung anzugehen und einer für beide Seiten guten Lösung zuzuführen. Stolz, Ignoranz oder der Eindruck einfach nur banal quatschender und aufgebrachter Bürger – ich weiß jedenfalls nicht mehr, was hier die Triebfeder für das merkwürdige Verhalten aus Politik und Verwaltung ursächlich war, was der BI hier zu diesem Themenkomplex entgegen schlug. Ist dieses Verhalten die angesprochene Kultur eines friedlichen Miteinanders, das anders fühlenden und betroffenen Bürgern diese Art von Empathie als letztendliche Lösung verkaufen will?  Das ist jedenfalls alles andere als wahrhaftige Bürgerbeteiligung. Keine versprochenen Informationen aus der Verwaltung über Sachstände und wenn, dann nur nach mehrmaligen schriftlichen Anfragen – ansonsten gefühlte Ignoranz, da keine wirkliche Kommunikation entstand. Viel Arbeit und Engagement hat die BI-L471 in ihre Recherchen und Anträge einfließen lassen, um die Märchenstunde der uns aufgetischten scheinbaren Fakten letztlich zu widerlegen, dass hier die Stadt dem Urteil des Straßenbauträgers und der Polizei hilflos ausgeliefert sei und deshalb seit 15 Jahren nicht handeln konnte. Es liegt wohl eher an persönlichen Einstellungen von Verwaltung und/oder dem Verwaltungschef, die hier dann auch über seine parteigleiche Fraktion per Parteiräson die Dinge so bearbeitet haben und Entscheidungen wenig bis nicht ergebnisorientiert in die eingeschlagene Richtung gebracht haben. Wenn dies alles dem normalen Bürger zugänglich ist, hätten sich auch engagierte Ratsmitglieder auf die gleiche Weise einlesen können!

Ich kann nur hoffen, dass die über die BI angestoßene Ansätze irgendwann auch zu den Zielen dieser Ratsmitglieder gehören, die Lösungen hier in dem Doppelort parteiübergreifend möglich machen, wie sie bereits in der Kernstadt bestehen, die allein mit Hinweisen auf die andere Situation kaum zu verstehen sind. Hier hat man selbst mit Tempo 20 km/h kein Problem! Für unsere Situation bleibt nur zu wünschen, dass auch der Letzte irgendwann erkennen wird, dass kurzfristige Abstimmungserfolge langfristig keinen Sinn machen, da weder Probleme beseitigt wurden noch die an der Misere beteiligten ihrer Pflicht als Vertreter zum Wohle der Bürger nachgekommen sind!

Mit der Hoffnung auf ein problem- und lösungsorientiertes 2020 – Gemeinsam Zukunft gestalten!

Rolf Schuh

Eine kurze Nachbetrachtung vom 27.08.2019

Nachrichten von der BI

„Und wieder sitzen wir hier…“, so der Wortlaut eines eingeladenen Ratsmitglieds der Stadt Meckenheim. Die BI hatte am 27.08.2019 Vertreter aller Fraktionen zu einer hoffentlich finalen Gesprächsrunde ins Pfarrheim Ersdorf eingeladen.

Zielsetzung war, ein interfraktioneller Antrag der Politik an die Stadt Meckenheim zu unseren Anregungen, die auf unserer Internetseite BI-L471.de nachzulesen sind.

Nachdem nun Klarheit darüber besteht, dass die Stadt Meckenheim seit 2004 anordnende Behörde über eine Temporeduzierung aller Straßen auf ihrem Terrain ist und Polizei und Straßenbau Lastträger als „Berater“ fungieren, ist ein neuer Begriff aufgetaucht. Die Rechtssicherheit. Wird diese Rechtssicherheit dann dafür sorgen, dass Bürger nicht sicher von einem Ende ihres Dorfes bis zum anderen kommen? Welches Recht ist es, dass am Ende doch für Unrecht sorgt?