Meckenheim. Die UWG-Fraktion im Rat der Stadt Meckenheim reagiert “mit großer Freude und später Genugtuung“ auf die Anordnung des Rhein-Sieg-Kreises, an den Tempo-30-Schildern vor Meckenheimer Grundschulen wieder die Einschränkung auf die Öffnungszeiten der Einrichtungen anzubringen. Dies hatte die UWG bereits im Frühjahr 2019 versucht durchzusetzen, scheiterte jedoch mit ihrem Antrag, der von allen übrigen Fraktionen abgelehnt wurde. Die UWG sieht sich jetzt bestätigt und erlaubt sich eine “augenzwinkernde“ Anmerkung: Manchmal bedürfe es “der Anordnung (…) durch eine übergeordnete Behörde, um dem gesunden Menschenverstand die ihm zustehende Geltung zu verschaffen.“ lex
Nachzulesen im GA-Bonn vom 25.08.2022
Dazu ein Leserbrief aus dem GA-Bonn vom 27.08.2022
Viele Eltern sowie Großeltern mit Enkelkindern haben den Ruf der UWG nach “mehr gesundem Menschenverstand“ gelesen. Die Tatsache, dass durch diese “angeblich rechtlich nicht konforme Maßnahme“, denn dies wäre dann erst einmal zu klären, den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft ein wenig mehr Schutz im Straßenverkehr widerfährt, bleibt unerwähnt. Den direkten Adressaten dieser Botschaft der UWG sucht man auch vergeblich. Die übergeordnete Behörde alleine kann nicht gemeint sein. War sie doch höchst selbst bei der Anordnung auf dem dazu abgehaltenen Verkehrstermin zu gegen! Wer anders könnte hier dann “dem gesunden Menschenverstand die ihm zustehende Geltung verschaffen“?
Solche Teilinformationen, aus dem Gesamtzusammenhang gerissen, zeichnen dann aber ein Bild, das zuweilen den Umkehrschluss zulässt, selbst auch ein wenig mehr von dem zubenötigen, was bei anderen so schmerzlich vermisst wird! Frage mit Augenzwinkern: Oder war es einfach nur zu heiß?
Rolf Schuh