Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihre Teilnahme an unserer Ortsbegehung möchte sich die Bürgerinitiative L 471 mehr Lebensqualität für Altendorf und Ersdorf hiermit nochmals bedanken.

Sicherlich wie auch Sie hat die BI sich nach der Ortsbegehung besprochen, hierzu nun eine Teilzusammenfassung unserer Argumentationen, Positionen und Ziele.

Mit der Hoffnung allen beteiligten hiermit einen positiven Argumentationsbeitrag für eine umfassende Verbesserung der Lebensqualität für die Bevölkerung in Altendorf und Ersdorf beizutragen.

Zu den vom Bürgermeister angesprochenen Vorschlägen seitens der Bevölkerung ist zunächst grundsätzlich anzumerken:

Es gibt ein Verkehrskonzept einer Fachfirma für Stadtverkehrs Planung.

Die Firma, die das Verkehrskonzept erstellt hat, hat aus unserer Sicht sehr gute Arbeit geleistet. Und sie wird heute noch von der Stadt mit Aufträgen versorgt, somit ist die Annahme berechtigt die Konzepte der Firma stehen im Einklang mit den Gesetzlichen Vorgen Bei der Erstellung des Konzeptes von 2004 sind alle relevanten Punkte in der Vorbereitung und auch Ausarbeitung sowie Hinweise bzw. Anregungen aus der Bevölkerung berücksichtigt worden.

Die Maßnahmen des Konzeptes darf Herr Spilles gerne als Vorschläge seitens der BI betrachten.

Vor Ort am 11.01.2019 in Ersdorf wurde bereits ein Vorschlag zum unerlaubten Schwerlastverkehr bzw. deren Unterbindung mit entsprechenden Kontrollen durch Polizei gemeinsam mit der BAG gemacht. Der mögliche Platz hierzu wird von der Polizei auch gesehen. Solche Maßnahmen sind planbar und werden, auch wenn kein Stau auf der BAB 61 ist, ihre Wirkung erzielen, solche Kontrollpunkte sprechen sich sehr schnell rum!! Stellt sich die Frage, wurden hier bereits Schritte unternommen?

Ein weiter Vorschlag zur gleichen Sache. Neu angesiedelte Unternehmen, z.B. DHL in Rheinbach, auf die sensible Ortssituation hinzuweisen, nachdem die Beschilderung jetzt verändert ist und um Information der eigenen, aber auch Zuliefererfahrzeugfahrer/innen.

Hierzu ist der Schulterschluss mit dem Bürgermeister in Rheinbach unerlässlich!

Wurden seitens der Verwaltung aus Meckenheim hier bereits Schritte unternommen?

Die der Presse zu entnehmende Aussage von Herrn Witt, es handelt sich um ein Konzept und dies sei keine Planung, wiederlegt aber nicht den Anspruch der jeweiligen Bevölkerung, die von der Fachkompetenten Firma erarbeiteten Maßnahmen umzusetzen. Und geht unserer Meinung nach am Thema vorbei.

Denn Konzepte werden erstellt, um Situationen zu verbessern. Einen weiteren Widerspruch in der Aussage von Herrn Witt sehen wir in der Tatsache am 28.11.2018 in der Haupt- und Finanzausschusssitzung in Meckenheim bezogen zum TOP 5 Temporeduzierung auf der Danziger Straße und eines Wortbetrages der BfM hierzu, führte Herr Witt aus, selbst ja 2004 noch nicht in Meckenheim tätig gewesen zu sein und deshalb sei das Gutachten, so hat er es genannt, noch einmal durchgesehen worden und bis auf zwei Punkte Tempo 30 km/h Danziger Straße und die Nördliche Stadterweiterung (Querspange) seien alle Maßnahmen umgesetzt.

In Altendorf und Ersdorf sind eben nicht alle Vorgabenmaßnahmen des Konzeptes aus 2004 umgesetzt!

Die Bevölkerung aus Altendorf und Ersdorf leistet einen nicht unwesentlichen wirtschaftlichen Beitrag am Haushalt Meckenheims und aus diesem Haushalt wurde auch das Konzept bezahlt; unverständlich ist, weshalb die komplette Umsetzung des Konzeptes bisher hier nicht erfolgte.

Hinsichtlich einer möglichen weiteren Ablehnung durch die Behörden unserer Vorschläge, oder der Maßnahmen aus dem Verkehrskonzept bitten wir die Mitglieder des Rates der Stadt Meckenheim auf Basis Ihres Vertretungsmandates für die Bevölkerung um die Einforderung einer schriftlichen Begründung. Für die Bevölkerung sind die Formulierung “die Gesetzeslage gebe etwas nicht her“ sehr nebulös und Fachleuten sollte es recht einfach sein, klare nachvollziehbare Begründungen abzugeben.

In exakter Länge der L 471 verläuft parallel und nur wenige hundert Meter Luftlinie entfernt die BAB 61, welche den überregionalen Verkehr aufnimmt bzw. leistet. Mit jeweils einer Zu- und Abfahrtmöglichkeit am Anfang und Ende der L 471!! Die klassische Aufgabe einer Landstraße ist hier nicht so gewichtig.

Und der L471 kann unserer Meinung nach die große Bedeutung innerhalb der Orte abgesprochen werden, Ermessensspielräume und die Betrachtungsperspektiven der desolaten Gehwegsituation auf der Rheinbacher Straße könnten somit erneut überdacht werden. Auf der Rheinbacher Straße die Anordnung von Tempo 30 km/h zu ermöglichen dürfte möglich sein. Es befinden sich zudem ein Knotenpunkt von ausgewiesenen Radwegen auf der Rheinbacher Straße/Ecke Unterdorfstraße und im Bereich an der Kirche Höhe Schulstraße. Fahrradfahrer müssen hier im Doppelkurvenbereich je nach Richtung, die Fahrbahn überqueren. Und das kurz hinter einer Kurve. Für Fahrradfahrer gibt es aber noch mehr Gefahrenstellen auf Landstraßen innerhalb Altendorf und Ersdorf ausgewiesenen Radwege; z.B. die Apfel-/Rosenroute, welche mittels Flyer sogar von der Stadt Meckenheim beworben wird, besteht Handlungsbedarf für die Sicherheit der Fahrradfahrer zu verbessern.

Mit der Tempo 30 km/h-Anordnung auf der Rheinbacher Straße wird keine Verkehrsteilnehmergruppe über Gebühr benachteiligt, die Nutzungskonflikte werden reduziert, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer steigt, der Fußverkehr wird gestärkt. Selbst für Streckenkundige und aufmerksame Verkehrsteilnehmer ist es sehr schwer hier Gefahrensituationen rechtzeitig zu erkennen.

HINWEIS der BI: ein Fahrzeug mit Tempo 30 km/h steht bereits rechnerisch vor der Stelle wo bei Tempo 50 km/h noch nicht der Bremsvorgang begonnen hat.

Der Reaktionsweg bei Tempo 30 km/h liegt bei 8,3 Metern, der Anhalteweg bei 13,3 Meter.
Der Reaktionsweg bei Tempo 50 km/h liegt bei 13,9 Meter, der Anhalteweg bei 27,7 Meter.

Die Umsetzung der im Verkehrskonzept 2004 hier vorgesehenen Maßnahme Tempo 30 km/h beinhaltet eine Gefahrenabwehr für alle Verkehrsteilnehmer und ist auch für den ÖPNV zumutbar, da bedingt durch den sich anschließenden Schulbereich und des hier bestehenden Tempo 30 km/h-Bereiches die kurze Entfernung zueinander aller 3 Haltstellen keine relevanten Verzögerungen der Fahrzeit zur Folge haben wird.

Die Lebensqualität der Anwohner wird erhöht, durch z.B. Reduzierung der gesundheitlichen Gefahren aus dem motorisierten Straßenverkehr (Lärm, Abgase, Erschütterungen usw.) Auch können hierdurch FGÜ Möglichkeiten geschaffen werden die mit kürzeren Sichtachsen bzw. Abständen dann zulässig sind.

Für die Anordnung von Tempo 30 km/h im Umland gibt es z.B. in Wormersdorf trotz baulich getrennten und nachträglich gesicherten und verhältnismäßig guter Gehwegsituation vor einigen Jahren sogar noch eine Ausweitung des Bereiches. Ein sehr gutes Beispiel, denn es ist hier ebenfalls die L 471.

Hinsichtlich des von der BI sehr begrüßten Antrages der SPD zur Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Rheinbacher Straße in der Stadtentwicklungsausschusssitzung am 29.11.2018 TOP 13.1 und den aufgeführten Beispiel im Umland wurde von Bürgermeister Spilles zum Beispiel der L 163 in Morenhoven angemerkt, dies sei dort wegen der Schule, “er wisse es, weil er dort sehr oft herfahre“.

Anmerkung hierzu seitens der Bürgerinitiative L 471

In Morenhoven auf der L 163 exakt in dem Bereich der dort ebenfalls desolaten Gehwegsituation ist Tempo 30 lm/h angeordnet und auf keine Fahrzeugart beschränkt; sogar mit dem Hinweis der Radarüberwachung. Hier ist weit und breit keine Schule an der L 163.

An der Kreuzung Meckenheim Straße/Ahrstraße/Burgstraße könnte ein Kreisverkehr wie z.B. auf der L 163 Swistal-Heimerzheim auf der Kreuzung Kölner Straße/Vorgebirgsstraße errichtet werden, der notwendige Platzbedarf vom Außenradius des Kreisverkehrs in Heimerzheim liegt bei etwa 17,00 Meter und scheint uns in Altendorf auch realisierbar.

Auch diese Maßnahme eines Kreisverkehrs befindet sich im Verkehrskonzept von 2004.

Hiermit ist auch die Möglichkeit gegeben die angedachte Querungshilfe im Bereich der Gaststätte „Ohm Hein“ mit dem Kreisverkehr zu verknüpfen, sogar für jede der vier betroffenen Straßen eine Barriere freie Übergangsmöglichkeit für Fußgänger zu schaffen. Außerdem würden die beiden Parkflächen vor dem Ärztehaus erhalten bleiben,

Straßen.NRW sieht ja die Möglichkeit von baulichen Maßnahmen im Ortseingangsbereich von Ersdorf, um die Einfahrtgeschwindigkeiten in den Ort zu reduzieren, was sehr begrüßt wird und auch notwendig ist. Da die angedachte und von den CDU-Ortsvorstehern in der Presse vorgestellte Verschwenkung mit der Beibehaltung einer eigenen Fahrbahn für jede Fahrtrichtung keinen wirksamen Einfluss auf die weiteren Geschwindigkeiten im Bereich der Kirche hat, ist der Bau einer solchen Verschwenkung im Ergebnis nicht wirkungsvoll genug, zu teuer, zu aufwändig in der Errichtung, der Planung und dauert viel zu lange bis zur Fertigstellung.

Insofern erachten wir den eingebrachten Antrag der CDU Ortsvorsteher als unüberlegten pressewirksamen Aktionismus.

Alternativ unterbreiten wir folgenden Vorschlag:

Eine wirksame, schnell und relativ Kostengünstig zu errichtende Verengung wie sie z.B. in Swisttal-Odendorf auf der L 71 ausgeführt ist schlagen wir hiermit seitens der Bürgerinitiative wunschgemäß des Bürgermeisters vor.

Die Version in Swisttal-Odendorf auf der L 71 ist durch die Ausführung viel schneller umzusetzen, einfacher rückbaufähig und nicht so kostenintensiv wie die Fahrbahnverschwenkung im Antrag der CDU-Ortsvorsteher.

Bei der Verengung in Swisttal-Odendorf auf der L 71 wird der einfahrende Verkehr gezwungen bei Gegenverkehr anzuhalten, da die Verengung hier einspurig ausgeführt ist. Hinsichtlich der Verkehrszählung, die uns von der Bezirksregierung übermittelt wurde, ist so eine einspurige Version auch hinsichtlich der Fahrzeugleistung und der zumutbaren Wartezeiten ausführbar. Weiterhin hat diese Ausführung den Vorteil, dass Fahrradfahrer ihre Fahrt weiterführen können und sind von der Verengung nicht direkt betroffen. Für eine fahrradfreundliche Stadt, wie Meckenheim es sein will, keine schlechte Maßnahme.

Da der Herstellungsaufwand solcher Verengungen im Verhältnis recht gering erscheint, würden wir uns solche Verengungen an allen Einfahrstraßen nach Altendorf und Ersdorf wünschen, bzw. hiermit vorschlagen.

Alle Vorschläge hier sind bis auf die Errichtung des Kreisverkehrs sehr schnell umsetzbar, einigermaßen kostenneutral und auch recht einfach rücknahme- bzw. rückbaufähig.

Unsere Beispiele befinden sich alle auf Landstraßen innerhalb des Rhein Sieg Kreises und dort sind dieselben Behörden ggf. sogar dieselben Mitarbeiter in die Entscheidungen über die jeweiligen Anordnungen oder Baumaßnahmen eingebunden. Lediglich die jeweilige Kommune ist in den Beispielen eine andere.

Im Kreis Euskirchen sind noch ganz andere Maßnahmen im Interesse der Bevölkerung durchführbar auf Landstraßen.

Wir bieten ausdrücklich unsere Mitarbeit von der BI L 471 zur Verbesserung der Verkehrssituationen und Steigerung der Lebensqualität in Altendorf und Ersdorf an, da der Bürgermeister Vorschläge eingefordert hat, wäre für uns auch die Bildung einer gemeinsamen Kommission oder Arbeitsgruppe vorstellbar.

Zum Aktuellen Geschehen hätten wir uns gewünscht zu Vorschlägen wo eine SDR Messung erfolgen könnte Vorschläge zum Standort machen zu können.

Da es zwischen dem 20.01.2019 und dem Messende mehrmals zu Behinderungen auf der BAB 61 und zum Verkehrsabfluss mit Schwerlastverkehr von dort gekommen ist und in diesem Zeitraum auch eine SDR Messung im Bereich der Pfarrheimes in Ersdorf erfolgte, bitten wir um Übermittlung der detaillierten Ergebnisse, bzw. bitten die Ratsmitglieder diese Angaben einzufordern. Nur eine V-80-Berechnung vorzulegen ist hier nicht aussagefähig.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag der BI L 471 mehr Lebensqualität für Altendorf und Ersdorf

Josef Kessel