Wichtig für alle Einwohner

besonders aber für die Eltern, deren Kinder den Spielplatz an der KGS Altendorf nutzen möchten

Die Stadt Meckenheim wird am 25.08.2022 in der Ausschusssitzung für Stadtentwicklung und Verkehr um 18.00 Uhr im Ratssaal mitteilen, dass an allen Schulen des Stadtgebietes die Tempo 30 km/h Begrenzung wieder zeitlich beschränkt sein soll. Derzeit gilt Tempo 30 km/h an 24/7 auf der L 471 an der KGS Altendorf. Bezugnehmend auf eine Aufforderung des Rhein-Sieg-Kreises an die Stadt mit Verweis auf die StVO (VwV) zu Zeichen 274, die Zusatzbeschilderung wieder anzubringen, da die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h auf die Öffnungszeiten
(von 07:30 bis 17:30 Uhr) der jeweiligen Einrichtung zu beschränken ist. Demnach wird die Verwaltung die Beschilderung u.a. an der KGS Altendorf in einen rechtskonformen Zustand bringen. Die Veröffentlichung der Aufforderung des Rhein Sieg Kreises (der Landrat) sucht man beim Top Ö9.3 jedoch vergeblich!
Wenn Sie den Link anklicken und auf die Position Ö9.3 gehen finden Sie nur die Mitteilung und einen Lageplan aller Schulen im Stadtgebiet. Transparenz sieht anders aus.

http://session.meckenheim.de/bi/si0057.asp?__ksinr=3672

Am 30.08.2018 hat es einen von der Stadt Meckenheim anberaumten Verkehrstermin gegeben. An diesem Termin haben Vertreter der Stadt Rheinbach (zeitweise), der Stadt Meckenheim, des Landesbetrieb Straßenbau NRW, der übergeordneten Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises und des Verkehrskommissariats der Polizei Bonn teilgenommen. Die derzeit noch gültige Regelung Tempo 30 km/h (zeitlich unbegrenzt) wurde 2019 als Ergebnis des zuvor benannten Verkehrstermins angeordnet.
Unter diesem Absatz nachstehendem Link folgen; dort kann nachgelesen werden: “Um dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis der Meckenheimer Bürger im Straßenverkehr Rechnung zu tragen, hat die Stadt Meckenheim in Folge eines Verkehrstermins u.a. in Altendorf-Ersdorf die Zusatzbeschilderung zur zeitlichen Einschränkung der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im unmittelbaren Bereich der Schulen im Stadtgebiet entfernen lassen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt im diesbezüglichen § 45 Abs. 9 Nr. 6 (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) keine derartige Zusatzbeschilderung zwingend vor.“

http://session.meckenheim.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=2004335265

Auf dem Schulgelände der KGS Altendorf befindet sich mit direktem Zugang zu L 471 ein öffentlicher Spielplatz, dessen Nutzung vom Bürgermeister auch in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. nach 17.00 Uhr und am Wochenende erlaubt ist.

Genau mit dieser Begründung wurde auch in 2018 von der Bürgerinitiative L 471 -mehr Lebensqualität für Altendorf-Ersdorf- argumentiert. Warum hat die Straßenverkehrsbehörde Stadt Mackenheim (der Bürgermeister) an allen Schulen, die den Nutzungszeiten entsprechende Regelung entfernt und keine differenzierte den örtlichen Gegebenheiten angepasste Regelung gefunden?

Sollte laut StVO und der Verwaltungsvorschrift (VwV) zum Zeitpunkt des Verkehrstermins am 30.08.2018 bereits eine 24 h Anordnung nicht zulässig gewesen sein, stellt sich die Frage:

Welche Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde Stadt Meckenheim (der Bürgermeister) sind hier noch vom Landrat zu überprüfen?

Einer besonderen Überprüfung bedarf es dem am 04.03.2020 angeordneten absoluten Halteverbots auf der L 471, Rheinbacher Straße, in Ersdorf zwischen der Kirche und der Pater-Müller-Straße. Es wurde ein absolutes Halteverbot für die Fahrtrichtung Altendorf angeordnet, aus der Gegenrichtung bestand schon ein absolutes Halteverbot, mit der Konsequenz, jeder Anwohner, der anhält um seine Grundstückseinfriedung (Tür/Tor) zu öffnen, damit er seinen PKW auf seinem Grund parken kann, verstößt sofort gegen das absolute Halteverbot.

Welche Konsequenzen es hier bei einem Unfall haben kann, ist völlig ungewiss. Einen Verstoß gegen das absolute Halteverbot begeht bereits jeder Verkehrsteilnehmer, der sein Fahrzeug freiwillig zum Stillstand bringt. Einkäufe zum Lebensunterhalt von Familien müssen nun über hunderte Meter geschleppt werden. Barrierefreie und ausreichend dimensionierte Gehwege gibt es dort beidseitig nicht. Unmut und Anfeindungen von Bewohnern aus angrenzenden Straßen wegen zusätzlich abgestellter Fahrzeuge sind gewachsen. In Zeiten, in denen das sogenannte Miteinander propagiert wird, erreicht man durch Verknappung, hier Parkraum, eher Gegenteiliges!

Bürgernähe, abwägen und Nutzen von existierenden Ermessenspielräumen sieht für mich anders aus!

Gewinnt es andernorts immer mehr an Popularität, Städte und Ortschaften mit Temporeduzierungen auszustatten, so gewinnt man in Meckenheim den Eindruck, es wird festgehalten an alten Gewohnheiten noch aus alten Zeiten vor dem Klimawandel.

Wie reagierte noch der Vorgänger des amtierenden Bürgermeisters in der Finanz- und Hauptausschusssitzung am 03.07.2019, als es um die Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands (eine Bürgeranregung vom 13. Juni 2019 gemäß §21 KrO NRW / §24 Gemeindeordnung NRW) ging? Er blickte aus dem Fenster und sagte: “Bei uns ist alles Grün wir haben keinen Klimanotstand“. Diese Aussage findet sich natürlich nicht im Protokoll zu der Sitzung.

Josef Kessel