Die Bi-L471 vereinbarte einen Termin bei Straßen.NRW. Der zuständige Sachbearbeiter, Herr Sebastian, machte uns darauf aufmerksam, dass er den Termin nur unter Beteiligung von Vertretern der Stadt Meckenheim abhalten will. Dieser Bedingung stimmten wir zu. Nachrichtlich wollen wir nur noch einmal klarstellen, dass dieser Termin von uns initiiert wurde! Nachfolgend die nach Zustimmung von Straßen.NRW inhaltliche Zusammenfassung der Gespräche vom 21. Februar 2019. Weitere Ergebnisse, sowie geplante Maßnahmen, werden wir erst nach Zugang der schriftlichen Stellungnahme durch Straßen.NRW an die Stadt erfahren. Hier wurde uns dann ein Gespräch auch mit dem Bürgermeister zugesagt. Diese Zusage und deren Umsetzung werden wir noch abwarten bevor wir ggf. weitere Schritte planen und umsetzen werden.

Am 21.02.2019 hatten vier Mitglieder der BI, die Herren Schuh, Kessel, Böhm und Büsgen, mit zwei Vertretern von Straßen.NRW, die Herren Sebastian und Stöckle, ein offizielles Treffen bei Straßen.NRW in Euskirchen. Von Seiten Straßen.NRW wurden auch Vertreter der Stadt Meckenheim eingeladen, die mit den Herren Witt, Witsch und Münzer vertreten waren. Das Gespräch dauerte rund 2 Stunden und fand in einem angenehmen Rahmen und mit konstruktiver Diskussion statt.

Als erstes kam die Verschwenkung (Verengung) am Ortseingang von Ersdorf aus Richtung Wormersdorf kommend zur Sprache. Der Vorschlag der BI, dass eine Verschwenkung (Verengung) auf der Straße gemacht werden kann, kam sehr gut an (s. Beispiel aus Odendorf auf unserer Website). Dies sei ein kostengünstiger Vorschlag, der auch schnell umgesetzt werden könnte und auch ggf. recht einfach umzugestalten wäre. Hinzu käme noch, dass Fahrradfahrer durch diese Art der Verschwenkung nicht beeinträchtigt würden, was dem Image der Stadt Meckenheim als fahrradfreundliche Stadt gut zu Gesicht stünde. Solche Verschwenkungen (Verengung) hält die BI an allen Einfallstraßen des Doppelortes für notwendig.

Danach ging es um eine Tempo-30 km/h-Strecke ab Jakobusstraße bis zur Raiffeisenstraße durchgehend. Dies sei durchaus wünschenswert. Da aber hierfür viele andere Institutionen eingebunden werden müssen, sollte dies geprüft werden. Ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) an der Kirche in Ersdorf kann nur in Verbindung mit einer 30 km/h Regelung realisiert werden. Da aber die Bürgersteige fast im gesamten Ort Ersdorf sehr schmal bzw. kaum vorhanden sind kann dieser Vorschlag zumindest für diese Bereich als umsetzbar eingestuft werden.

Eventuelle Maßnahmen gegen die teilweise recht geringen Bürgersteigbreiten wären die alleinige Aufgabe der Stadt Meckenheim und würden auch kostenmäßig dort angesiedelt werden. Aufgrund des Planungszeitraumes (Ingenieurbüro, Einstellen eines Haushaltstitels usw.) würde das entsprechend lange dauern. Wo hingegen die 30 km/h-Beschilderung mit Zebrastreifen an der Kirche schneller umgesetzt werden könnte (Kosten tragen hier das Land und die Stadt)

Als letzter Punkt kam der angedachte Kreisverkehr Ecke Ahrstraße/Burgstraße/ Meckenheimer Straße zur Sprache. Lt. Verkehrsstärkenkarte aus dem Jahre 2015 nimmt diese Kreuzung eine Fahrzeugmenge von stündlich rund 344 Fahrzeugen auf. Hier wurde jedoch gleich darauf hingewiesen, dass dort kein Unfallschwerpunkt seitens der Polizei zu verzeichnen sei. Außerdem seien so viele Kreisverkehre von den Kommunen im Bereich von Straßen.NRW gewünscht, dass wir in der Prioritätenliste ganz unten anzusiedeln seien, sprich eine Umsetzung als sehr unwahrscheinlich eingestuft werden müsse.

Alle diese Vorschläge müssen gemeinsam mit der Stadt Meckenheim, Straßen.NRW und der Kreispolizeibehörde vereinbart werden.